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Landesstraßenplanung
Landesstraßenbedarfs/-ausbauplan
- Erstellen des „regionalen Bauprogrammentwurfes“ auf der Grundlage der Vorschläge des Landesbetriebes Straßenbau NRW
- Vorstellen des „regionalen Bauprogrammentwurfes“ im Regionalrat
- Regionalrat beschließt über den „regionalen Vorschlag“
- Bezirksregierung legt beschlossenen Entwurf dem Verkehrsministerium vor
- Bündeln der regionalen Entwürfe und Weiterleitung der Zusammenfassung durch das Ministerium an den Landtag
- Landtag NRW beschließt Ausbauprogramm
Rechtliche Grundlagen
- LPlG – Landesplanungsgesetz (SVG.NRW 230)
Jährliches Ausbauprogramm für Vorhaben des Landesstraßenausbauplanes
- Erarbeitung „regionaler Vorschläge“ auf der Grundlage der Vorschläge des Landesbetriebes Straßenbau NRW
- Vorstellung der „regionalen Vorschläge“ im Regionalrat
- Regionalrat beschließt über die regionalen Vorschläge
- Bezirksregierung legt beschlossene Entwürfe dem Verkehrsministerium vor
- Erarbeitung eines Gesetzentwurfes zum Landesstraßenbedarfsplan und Einbringen des Gesetzentwurf durch das Ministerium in den Landtag NRW
- Landtag NRW verabschiedet Landesstraßenbedarfsplan
- Fertigung eines Entwurfes zum Landesstraßenausbauplan auf der Grundlage des L.-bedarfsplan und Benehmensherstellung durch das Verkehrsministerium mit dem Verkehrsausschuss des Landtags NRW
Rechtliche Grundlagen
- LStrAusbauG – Landesstraßenausbaugesetz (SVG.NRW 91)
- LPlG – Landesplanungsgesetz (SVG.NRW 230)
Um- /Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. Euro
- sowie Radwegebau an bestehenden Landesstraßen
- Erstellen eines „regionalen Priorisierungsentwurfes“ auf der Grundlage der Vorschläge des Landesbetriebs Straßenbau NRW
- Vorstellen des „regionalen Priorisierungsentwurfes“ im Regionalrat
- Regionalrat beschließt über den regionalen Vorschlag
- Bezirksregierung informiert Verkehrsministerium über Beschlusslage
- Widerspruchsrecht des Ministeriums im Einzelfall
Rechtliche Grundlagen
- LPlG – Landesplanungsgesetz (SVG.NRW 230)
Auskunft erteilt:
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Uwe Rafflenbeul
05231 71-2502
Eine E-Mail an Uwe Rafflenbeul senden
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weiterführende/zusätzliche Infos
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