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Förderung kommunaler StraßenbauStadtverkehrsförderungDie Bezirksregierung Detmold fördert als Bewilligungsbehörde den Kreisen, Städten und Gemeinden nach Maßgabe des jährlichen Förderprogramms Finanzmittel des Bundes und des Landes NRW als Zuwendung für den kommunalen Straßen- und Radwegebau. Ziel ist es, durch eine maßnahmenbezogene Förderung die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse von verkehrswichtigen Straßen, die Sicherung oder Beseitigung von Eisenbahnübergängen und die Neuanlage von Radwegen zu erreichen. Rechtliche Grundlagen
Gegenstand der FörderungGefördert werden Vorhaben, die geeignet sind, den motorisierten Straßenverkehr sicher, leistungsfähig und stadtverträglich zu führen, Rad- und Fußgängerverkehr zu verbessern und den straßenbezogenen öffentlichen Nahverkehr zu beschleunigen
AnmeldeverfahrenDie Anmeldung einer Fördermaßnahme kann 5 Jahre im Voraus, spätestens bis zum 31. Mai des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahrs bei der Bezirksregierung Detmold erfolgen. Antragsverfahren (Förderantrag)Der Förderantrag ist spätestens bis zum 31. Mai (bei Radwegeprogramm 31.12.) des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahrs bei der Bezirksregierung Detmold vorzulegen. Termine
Formulare:
Auskunft erteilt:
Leitung
Sachbearbeiterin für die Stadt Bielefeld, die Kreise Herford und Minden-Lübbecke
Sachbearbeiter für die Kreise Höxter, Lippe und Paderborn
Sachbearbeiter für den Kreis Gütersloh
Sachbearbeiterin Haushaltsführung |
weiterführende/zusätzliche Infos |