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Sozialwesen in OWL

Das Dezernat 24 übt Rechts- und Fachaufsicht im Bereich der Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe und im Bereich des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes und im Spektrum sonstiger Formen sozialer Hilfen aus.

Das Dezernat beaufsichtigt und fördert durch Bereitstellung entsprechender Mittel die Fachseminare für Alten- und Familienpflege. Zu dieser Aufsichtsfunktion gehört auch die Überwachung der Ausbildung einschließlich der Prüfung in der Altenpflege, Altenpflegehilfe und  Familienpflege.

Zu den Aufgaben des Dezernates gehört es auch, Kommunen und anderen Leistungsträgern ihre Aufwendungen aus der Durchführung und Abwicklung verschiedener Leistungsgesetze, wie etwa aus dem Bereich der Unterhaltsvorschussleistung oder der Kapitalentschädigung zu erstatten. Von besonderem Interesse für die Kommunen ist aber die Erstattung ihrer Aufwendungen, die sie zur Unterbringung und Betreuung von Aussiedlern, ausländischen Flüchtlingen und Asylbewerber hatten.

Für die Gewährung der SED-Opferpension nach § 17a Strafrechtiches Rehabilitationsgesetz (StrRehaG) ist die Bezirksregierung zuständig.

 

Näheres zu den einzelnen Aufgaben erfahren Sie hier:

weiterführende/zusätzliche Infos

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