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GesundheitsfachberufeAusbildung für Gesundheitsfachberufe, Anerkennung von Ausbildungsstätten
Zu den Gesundheitsfachberufen zählen die nachfolgend aufgeführten nichtärztlichen Heilberufe:
Die Ausbildung in den nichtärztlichen Heilberufen ist jeweils durch Bundesgesetz und in der dazu erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt. Im Bereich der Gesundheitsfachberufe sind die Kreise und kreisfreien Städte als Untere Gesundheitsbehörde für die Umsetzung der vorgenannten Regelungen, das Prüfungswesen, sowie für die Anerkennung ausländischer Ausbildungen zuständig. Die Bezirksregierungen sind als übergeordnete Behörde für die Rechts- und Fachaufsicht über die Unteren Gesundheitsbehörden zuständig. Weitere Informationen zu den Gesundheitsfachberufen erhalten Sie bei den Unteren Gesundheitsbehörden. Die Ausbildung in den nichtärztlichen Heilberufen findet an staatlich anerkannten Schulen statt. Für die staatliche Anerkennung entsprechender Schulen und deren Überwachung sind die Bezirksregierungen zuständig. Weitere Informationen zu den Schulen für nichtärztliche Heilberufe im Regierungsbezirk Detmold erhalten Sie in den anliegenden Schullisten. Weitere Informationen zum Verfahren der staatlichen Anerkennung für Schulen für nichtärztliche Heilberufe erhalten Sie unter der Telefon-Nr.: 05231/71-2405.
Weiterbildung zu Fachkrankenschwestern und -pflegern und Fachkinderkrankenschwestern und -pflegern
Für die Berufe in der Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege gibt es für folgende Bereiche gesetzlich geregelte Weiterbildungen zu Fachkrankenschwestern und -pflegern bzw. Fachkinderkrankenschwestern und -pflegern:
Die Kreise und kreisfreien Städte sind als untere Gesundheitsbehörden für das Prüfungswesen zuständig. Die Bezirksregierungen sind als übergeordnete Behörde für die Rechts- und Fachaufsicht über die unteren Gesundheitsbehörden zuständig. Weitere Informationen zu Weiterbildungsstätten für die Ausbildung zu Fachkrankenschwestern und -pflegern und Fachkinderkrankenschwestern und -pflegern erhalten Sie in den anliegenden Listen. Weitere Informationen zum Verfahren der Anerkennung von Weiterbildungsstätten erhalten Sie unter der Telefon-Nr.: 05231/71-2405.
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
Heilpraktikerin/Heilpraktiker ist die geschützte Tätigkeitsbezeichnung für Personen, die nach dem Heilpraktikergesetz von 1939 eine staatliche Genehmigung besitzen, die Heilkunde auszuüben, ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen. Die Zulassung als Heilpraktikerin/Heilpraktiker wird aufgrund einer amtlich durchgeführten Kenntnisüberprüfung gewährt. Die Kenntnisüberprüfung wird in dem Regierungsbezirk durchgeführt, in dem die Tätigkeit als Heilpraktikerin/Heilpraktiker ausgeführt werden soll. Die Kreise und kreisfreien Städte sind als untere Gesundheitsbehörde für die Kenntnisüberprüfung von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern zuständig. Für den Regierungsbezirk Detmold wird die Kenntnisüberprüfung zentral vom Kreis Minden-Lübbecke für den Bereich der Stadt Bielefeld und der Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke, Paderborn durchgeführt. Die Bezirksregierungen sind als übergeordnete Behörde für die Rechts- und Fachaufsicht über die unteren Gesundheitsbehörden zuständig. Weitere Informationen zur Ausübung der Tätigkeit als Heilpraktikerin/Heilpraktiker erhalten Sie hier.
Auskunft erteilt:
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weiterführende/zusätzliche Infos |