Ist die ärztliche Prüfung im Regierungsbezirk Detmold abgelegt worden, ist die Bezirksregierung Detmold zuständig.
Ist die Abschlussprüfung im Ausland abgelegt worden, ist die Bezirksregierung Detmold zuständig, wenn eine berufliche Tätigkeit im Regierungsbezirk Detmold beabsichtigt ist. Liegt keine Stellenzusage vor, ist die Bezirksregierung Detmold zuständig, wenn sich der Wohnort der Antragstellerin im Regierungsbezirk Detmold befindet.
Welche Behörde die für Sie zuständige ist, können sie hier nachsehen.