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InformationenAltenpflegehilfeausbildungAltenpflegehilfeausbildungZum 1. September 2006 ist die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Altenpflegehilfeausbildung in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Im Rahmen einer einjährigen Ausbildung, die sich insbesondere an Hauptschülerinnen und Hauptschüler mit Abschluss nach Klasse 9 richtet, werden grundlegende Kompetenzen für die Arbeit unter Aufsicht von Fachkräften in stationären Einrichtungen und bei ambulanten Diensten erworben. Die Ausbildung erfolgt an staatlich anerkannten Fachseminaren für Altenpflege. Sie gliedert sich in 750 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht am Fachseminar sowie 900 Stunden praktische Ausbildung in Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflegeeinrichtung. Ein verbindlicher Leitfaden für die Altenpflegehilfeausbildung dokumentiert die rechtlichen Grundlagen, die Inhalte der Ausbildung und erläutert den Weg der Ausbildung bis hin zur staatlichen Prüfung. Die Bezirksregierung überwacht die Ausbildung, stellt die/den Vorsitzende/n im Prüfungsausschuss und erteilt die Erlaubnisurkunde als staatlich anerkannte/r Altenpflegehelfer/in. Zur bedarfsgerechten Ausbildung in der Altenpflegehilfe erhalten die staatliche anerkannten Fachseminare für Altenpflege Zuwendungen des Landes nach einem pauschalen Förderbetrag. FamilienpflegeausbildungDie Ausbildung in der Familienpflege findet in Fachseminaren für Familienpflege statt. Die Ausbildung besteht aus einer zweijährigen theoretischen und fachpraktischen Ausbildung sowie aus einem einjährigen Berufspraktikum in Einrichtungen der Familienpflege. Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Nach erfolgreicher Ableistung des Berufspraktikums erteilt die Bezirksregierung die staatliche Anerkennung als Familienpfleger/in. Zur Zeit finden im Regierungsbezirk Detmold keine Ausbildungen zur Familienpflegerin und zum Familienpfleger statt.
Auskunft erteilt:
Vorsitzende/r für die Prüfungsausschüsse
Prüfungsangelegenheiten
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Förderung
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weiterführende/zusätzliche Infos |