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Einbürgerungen

Ein Einbürgerungsantrag ist grundsätzlich bei der zuständigen Wohnortgemeinde, die auch die entsprechenden Formulare bereithält, zu stellen. Von dort erfolgt die Weiterleitung an die für die Wohnortgemeinde zuständige Einbürgerungsbehörde.

 Einbürgerungsbehörden im Regierungsbezirk Detmold sind:

  • die Landrätin des Kreises Herford,
  • die Landräte der Kreise Gütersloh, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn
  • der Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld,
  • die Bürgermeisterin der Stadt Gütersloh,
  • die Bürgermeister der Städte Detmold, Herford, Minden und Paderborn.

 

Die vorgenannten Behörden sind nach § 8 und § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband zuständig. 

Die genauen Anforderungen für den persönlichen Einzelfall kann jeder Einbürgerungsbewerber bei der jeweiligen Einbürgerungsbehörde erfragen.

Weitergehende Informationen über die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband erhalten Sie auch auf der Internetseite www.einbuergerung.de.

 

Haben Sie noch Fragen zu Einbürgerungen?

Die zuständige Sachbearbeiterin steht Ihnen unter der Telefonnummer 05231/71-2110 zur Verfügung.

 

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