Bezirksregierung Detmold

Bezirksregierung Detmold LOGO_BRDT_Druck_NRW
Behördenlogo mit Link zur Startseite
Navigation überspringen
Übersicht A - Z Organigramm Impressum

Hauptnavigation

Startseite Aufgaben Region OWL Wir über uns Service Regionalrat Kontrast A a

Apostillen/Beglaubigungen

Grundsätzlich müssen deutsche öffentliche Urkunden und Bescheinigungen, die für den Gebrauch im Ausland vorgesehen sind, beglaubigt werden. Beglaubigt wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher die Unterzeichnerin bzw. der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist.

Sie haben folgende Möglichkeiten:

  1. Schriftliche Bestellung:
    Mit diesem Formular, welches Sie sich hier ausdrucken können, bestellen Sie die Apostille / Beglaubigung. Bitte Originalurkunden beifügen. Die Apostille / Beglaubigung wird Ihnen dann zugeschickt.

    oder:
  2. Sie kommen mit den Unterlagen direkt zur Bezirksregierung Detmold (Dezernat 21, Zimmer C 169,  Leopoldstraße 15 in 32756 Detmold). Bitte melden Sie sich zuerst an der Information.

 

Beglaubigungen sind möglich von:

Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr,
Nachmittags bleibt die Apostillestelle derzeit krankheitsbedingt geschlossen !
Freitag geschlossen
und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (05231/71-2104).
Während der Schulferien gibt es generell Donnerstag nachmittags keine Sprechzeiten.   

!  ACHTUNG:  Am Montag dem 30. April 2012 bleibt die Apostillestelle ganztägig geschlossen !

 

Für  die Erstellung einer Apostille oder Beglaubigung wird je Dokument eine Verwaltungsgebühr in Höhe von

  • 20,00 € für private Zwecke *1) + *2)  und

  • 35,00 € *2) für wirtschaftliche Zwecke

  
erhoben.


*1) Bei Versand an eine Adresse im Ausland betragen die Kosten ab 25,00 € je Dokument. - Die Gebühren sind vorab zu entrichten! - Senden Sie mir dazu eine Email an dagmar.laubsch@bezreg-detmold.nrw.de. Die notwendigen Daten lasse ich Ihnen dann als Antwort zukommen. Eine Bearbeitung und Versand erfolgen, wenn der geforderte Betrag bei meiner Kasse eingegangen ist und d. Dokument/e vorliegen.
 
*2) Bei einem höheren Arbeitsaufwand können ggf. höhere Gebühren anfallen.

Die Höhe der Gebühren wird Ihnen per Rechnung mitgeteilt, deren Begleichung bis zu dem darin ebenfalls genannten Termin erfolgen muss.

Einzelheiten und Erläuterungen:

Die Bestätigung der Echtheit dieses Dokumentes erfolgt - je nach Verwendungsland - durch eine Beglaubigung oder Apostille. Für den Gebrauch im Ausland sind grundsätzlich Originalurkunden vorzulegen. Für den Fall, dass Sie die Originalurkunde nicht aus der Hand geben wollen (z.B. Zeugnisse/Diplome), informieren Sie sich bitte vorher bei der zuständigen ausländischen Dienststelle/Einrichtung, ob auch Kopien akzeptiert werden. Für das Anbringen einer Apostille/Beglaubigung auf einer Kopie muss diese vorher amtlich beglaubigt werden (§ 33 Verwaltungsverfahrensgesetz), z.B. durch das Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung.

  • Für Länder, die dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBL.II 1965 S. 876) beigetreten sind, ist eine Apostille erforderlich. Welche Länder dies im Einzelnen sind, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes. Dort schreiben Sie als Suchbegriff "Apostillen" (oben rechts) und Sie finden weitere Hinweise.
  • Urkunden, die für andere Länder bestimmt sind, werden beglaubigt. Anschließend erfolgt die Legalisation durch einen Konsularbeamten bei der Auslandsvertretung des Staates, in dem die Urkunde benötigt wird.

 

Die Zuständigkeit der Bezirksregierung Detmold erstreckt sich auf öffentliche Dokumente, die von öffentlichen Stellen/Behörden im Regierungsbezirk Detmold ausgestellt wurden. Der Regierungsbezirk Detmold umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Bielefeld, sowie der Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn.

Beglaubigungsfähige Dokumente sind z.B.:

  • standesamtliche Dokumente, die jedoch nicht älter als 6 Monate sein dürfen,
  • Aufenthalts-, Melde- und Ledigkeitsbescheinigungen, die jedoch nicht älter als 3 Monate sein dürfen,
  • ärztliche Bescheinigungen, die vom Amtsarzt (Gesundheitsamt) bestätigt wurden,
  • Schul- und Prüfungszeugnisse (auch IHK/HWK) sowie Diplomurkunden (zu allen Dokumenten bitte  vorher! telefonisch anfragen) können ebenfalls beglaubigt werden,
  • Adoptionsunterlagen, Sozialberichte des Jugendamtes, Bescheinigungen des Ausländeramtes,
  • Einbürgerungszusicherungen,
  • Bescheinigung der Veterinärärzte z. B. für den Export.
  • Ansässigkeitsbescheinigungen der Finanzämter meines Regierungsbezirks, sofern die Unterschrift d.d. Geschäftsstellenleiter/in, d. Stellvertreter/-in bzw.einen für diesen Zweck beauftragte/n Sachbearbeiter/in erfolgt ist.

 

Nachfolgend aufgeführte Dokumente können von der Bezirksregierung Detmold nicht beglaubigt werden:

 

Mit diesem Dokument wenden Sie sich bitte an:

Auszug aus dem Bundeszentralregister -Führungszeugnis-

Generalbundesanwalt sowie Bundesverwaltungsamt Köln

jegliche private Urkunden (Vollmachten etc.)

Notar und anschließend an Amts- bzw. Landgericht

notarielle, staatsanwaltliche oder gerichtliche Dokumente (Scheidungsurteile)

Amts- bzw. Landgericht

Übersetzungen vereidigter Übersetzer

Amts- bzw. Landgericht

Dokumente von Bundesbehörden

Bundesverwaltungsamt Köln

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Bezirksregierung Detmold für einige Länder nur Vorbeglaubigungen vornehmen kann. Die Endbeglaubigung mit Gebührenerhebung erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt in Köln.

Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
Referat II B 4 - Beglaubigungen
50728 Köln

Besucher-/Kurieranschrift
Bundesverwaltungsamt
Eupener Str. 125
50933 Köln (Braunsfeld)
Telefon: 0228/993584100

Dieses Verfahren wird derzeit praktiziert für die Länder

  • China
  • Iran (nur für Hochschulzeugnisse)
  • Kambodscha (im Einzelfall mit der Botschaft zu klären)
  • Libanon (nur für Schul- und Ausbildungsnachweise)
  • Myanmar (ehemals Birma)
  • Nepal
  • Ruanda
  • Saudi-Arabien (außer Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse)
  • Sudan
  • Syrien
  • Togo
  • Irak
  • Jordanien

 

 

 

weiterführende/zusätzliche Infos

Zur Navigation