Grundsätzlich müssen deutsche öffentliche Urkunden und Bescheinigungen, die für den Gebrauch im Ausland vorgesehen sind, beglaubigt werden. Beglaubigt wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher die Unterzeichnerin bzw. der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist.
Sie haben folgende Möglichkeiten:
Sie kommen mit den Unterlagen direkt zur Bezirksregierung Detmold (Dezernat 21, Zimmer C 169, Leopoldstraße 15 in 32756 Detmold). Bitte melden Sie sich zuerst an der Information.
Montags bis donnerstags 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Donnerstags von 13.30 Uhr bis 16:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung
Für die Erstellung einer Apostille oder Beglaubigung wird in der Regel pro Dokument eine Verwaltungsgebühr in Höhe von
erhoben.
Bei Versendung ins Ausland wird zusätzlich ein Aufschlag von 5,00 € pro Dokument in Rechnung gestellt.
Die jeweilige Höhe der Gebühren wird Ihnen per Rechnung mitgeteilt und ist durch Überweisung bis zum Fälligkeitstermin zu begleichen.
Bei Versendung der Unterlagen ins Ausland sind die Gebühren vorab zu entrichten. Die erforderlichen Buchungsdaten können Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin telefonisch oder per E-Mail erfragen.
Die Bestätigung der Echtheit dieses Dokumentes erfolgt - je nach Verwendungsland - durch eine Beglaubigung oder Apostille. Für den Gebrauch im Ausland sind grundsätzlich Originalurkunden vorzulegen. Für den Fall, dass Sie die Originalurkunde nicht aus der Hand geben wollen (z.B. Zeugnisse/Diplome), informieren Sie sich bitte vorher bei der zuständigen ausländischen Dienststelle/Einrichtung, ob auch Kopien akzeptiert werden. Für das Anbringen einer Apostille/Beglaubigung auf einer Kopie muss diese vorher amtlich beglaubigt werden (§ 33 Verwaltungsverfahrensgesetz), z.B. durch das Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung.
Die Zuständigkeit der Bezirksregierung Detmold erstreckt sich auf öffentliche Dokumente, die von öffentlichen Stellen/Behörden im Regierungsbezirk Detmold ausgestellt wurden. Der Regierungsbezirk Detmold umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Bielefeld, sowie der Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn.
Beglaubigungsfähige Dokumente sind z.B.:
Nachfolgend aufgeführte Dokumente können von der Bezirksregierung Detmold nicht beglaubigt werden:
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Mit diesem Dokument wenden Sie sich bitte an: |
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Auszug aus dem Bundeszentralregister -Führungszeugnis- |
Generalbundesanwalt sowie Bundesverwaltungsamt Köln |
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jegliche private Urkunden (Vollmachten etc.) |
Notar und anschließend an Amts- bzw. Landgericht |
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notarielle, staatsanwaltliche oder gerichtliche Dokumente (Scheidungsurteile) |
Amts- bzw. Landgericht |
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Übersetzungen vereidigter Übersetzer |
Amts- bzw. Landgericht |
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Dokumente von Bundesbehörden |
Bundesverwaltungsamt Köln |
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Bezirksregierung Detmold für einige Länder nur Vorbeglaubigungen vornehmen kann. Die Endbeglaubigung mit Gebührenerhebung erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt in Köln.
Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
Referat II B 4 - Beglaubigungen
50728 Köln
Besucher-/Kurieranschrift
Bundesverwaltungsamt
Eupener Str. 125
50933 Köln (Braunsfeld)
Telefon: 0228/993584100
Dieses Verfahren wird derzeit praktiziert für die Länder
Apostillen/Beglaubigungen
Barbara Gaub
05231/712104
Eine E-Mail an Barbara Gaub senden