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AuslagenersatzAuslagen, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten für die Landesverwaltung entstehen, werden erstattet. Dazu gehören zum Beispiel Reisekostenvergütung und Sitzungsgelder. Über den Kundenkreis der Bediensteten des Hauses hinaus ist die Bezirksregierung auch Ansprechpartner für die Auslagenerstattung von Beiräten und Ausschüssen auf Regierungsbezirksebene, vom Regionalrat und von Referendaren, die zu Arbeitsgemeinschaften oder zur Ausbildung der Bezirksregierung Detmold zugewiesen sind. Wichtiger Hinweis: Der Antrag auf Reisekostenerstattung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten bei der Bezirksregierung einzureichen. Die Frist beginnt mit dem Tage der Beendigung der Dienstreise. Bei Anträgen, die nach Ablauf dieser Frist eingegangen sind, muss die Reisekostenerstattung grundsätzlich abgelehnt werden.
Auslagenersatz für Ausschuss- und Beiratsmitglieder(Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder von Ausschüssen vom 13.05.1958 (GV.NRW. S.193 / SGV.NRW.204), zuletzt geändert durch Art. 11 des EuroAnpG NRW vom 25.09.2001 (GV.NRW. S.714)
* Sitzungsgelder werden für jede Sitzung des Ausschusses / Beirates gewährt. Bei mehreren Sitzungen an einem Tag wird nur die erste Sitzung berücksichtigt. ** Fahrtkosten werden nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes erstattet (primär Erstattung von Bahnfahrkarten der DB AG; bei vorliegen triftiger Gründe für die Benutzung eines privaten Kfz wird Wegstreckenentschädigung i.H.v. 0,30 € gezahlt, bei fehlenden triftigen Gründen 0,20 €). *** Verdienstausfall wird nur auf Nachweis oder bei Glaubhaftmachung erstattet. Die letzte Stunde wird dabei voll berechnet. Antrag auf Abgeltung der Aufwendungen (wird demnächst veröffentlicht)
Auslagenersatz für Mitglieder des Regionalrates(Verordnung über das Verfahren zur Bildung und Einberufung der Regionalräte sowie über die Entschädigung der Mitglieder der Regionalräte und die Zuwendungen für die im Regionalrat vorhandenen Gruppierungen der Parteien und Wählergruppen (Regionalräte-Verordnung) vom 10. Mai 2005 (GV. NRW. S. 506/SGV. NRW. 230))
* Sitzungsgelder werden für jede Sitzung des Regionalrates und für jede Sitzung der Kommissionen des Regionalrates/ Vorbereitungssitzung gewährt. Im Höchstfall werden 2 Sitzungsgelder pro Tag erstattet. ** Fahrtkosten werden nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes erstattet (primär Erstattung von Bahnfahrkarten der DB AG; bei Vorliegen triftiger Gründe für die Benutzung eines privaten Kfz wird Wegstreckenentschädigung i.H.v. 0,30 € gezahlt, bei fehlenden triftigen Gründen bis 50 km 0,30 € je Kilometer und für jeden weiteren Kilometer 0,20 €, höchstens jedoch 100,-- €). *** Reisekosten werden für Dienstreisen im Zusammenhang mit der Arbeit des Regionalrates nach Landesreisekostengesetz abgerechnet. **** Verdienstausfall wird nur auf Nachweis oder bei Glaubhaftmachung erstattet. Die letzte Stunde wird dabei voll abgerechnet.
Auslagenersatz für Referendare(Landesreisekostengesetz i.d.F. des Art. I des Gesetzes zur Neufassung des Landesreisekostengesetzes ... vom 16.12.1998 (GV.NRW. S.738 / SGV.NRW.20320), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Wegstreckenentschädigung nach § 6 Abs. 1 und 2 LRKG vom 06.06.2002 (GV.NRW 2002 S.178)) 1. Teilnahme an auswärtigen Arbeitsgemeinschaften, Lehrgängen und vergleichbaren Ausbildungsveranstaltungen, die weniger als 7 Tage dauern:
Zusatz für Rechtsreferendare Gemäß Erlass des IM NRW vom 26. August 2004 - Az.: 23 - 27.04.02-03/04 - ist die Erstattung der Reisekosten für Reisen zu den Arbeitsgemeinschaften aufgrund der Haushaltslage des Landes auf 50 % zu kürzen.
2. Zuweisung zu einer auswärtigen Ausbildungsstelle:
Wichtiger Hinweis: Der Antrag auf Bewilligung und Gewährung von Trennungsentschädigung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten bei der Bezirksregierung einzureichen. Die Frist beginnt jeweils mit Ablauf des Kalendermonats, für den die Trennungsentschädigung zusteht. Bei Anträgen, die nach Ablauf dieser Frist eingegangen sind, muss die Zahlung von Trennungsentschädigung abgelehnt werden.
Formulare
Auslagenersatz LehrkräfteReisekostenrecht Veröffentlichung des Finanzministeriums NRW unter http://lv.fm.nrw.de/reisekosten/reisekosten.htm Reisekosten für Lehrkäfte - Sachschäden bei Benutzung eines priv. Kfz. auf Dienstreisen
Schulwanderungen und Schulfahrten Gesetzesnovelle zur Reisekostenerstattung bei Schulwanderungen und -fahrten Fragen und Antworten zur Reisekostenerstattung bei Schulwanderungen und -fahrten Reisekostensätze bei Schulfahrten
Formulare
Auskunft erteilt:
Auslagenersatz Regionalräte
Auslagenersatz Referendare und Anwärter
Auslagenersatz Lehrkräfte Formulare
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