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Auslagenersatz

Auslagen, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten für die Landesverwaltung entstehen, werden erstattet. Dazu gehören zum Beispiel Reisekostenvergütung und Sitzungsgelder. Über den Kundenkreis der Bediensteten des Hauses hinaus ist die Bezirksregierung auch Ansprechpartner für die Auslagenerstattung von Beiräten und Ausschüssen auf Regierungsbezirksebene, vom Regionalrat und von Referendaren, die zu Arbeitsgemeinschaften oder zur Ausbildung der Bezirksregierung Detmold zugewiesen sind.

Wichtiger Hinweis:

Der Antrag auf Reisekostenerstattung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten bei der Bezirksregierung einzureichen. Die Frist beginnt mit dem Tage der Beendigung der Dienstreise. Bei Anträgen, die nach Ablauf dieser Frist eingegangen sind, muss die Reisekostenerstattung grundsätzlich abgelehnt werden.

 

Auslagenersatz für Ausschuss- und Beiratsmitglieder

(Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder von Ausschüssen vom 13.05.1958 (GV.NRW. S.193 / SGV.NRW.204), zuletzt geändert durch Art. 11 des EuroAnpG NRW vom 25.09.2001 (GV.NRW. S.714)

  1. Sitzungsgelder*: 16 € pro Sitzung
  2. Fahrtkosten**: Kosten der Bahnfahrt - 0,30 € pro km / 0,20 € pro km
  3. Verdienstausfall***: Höhe des Ausfalls, höchstens 13 € / Stunde

 

* Sitzungsgelder werden für jede Sitzung des Ausschusses / Beirates gewährt. Bei mehreren Sitzungen an einem Tag wird nur die erste Sitzung berücksichtigt.

** Fahrtkosten werden nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes erstattet (primär Erstattung von Bahnfahrkarten der DB AG; bei vorliegen triftiger Gründe für die Benutzung eines privaten Kfz wird  Wegstreckenentschädigung i.H.v. 0,30 € gezahlt, bei fehlenden triftigen Gründen 0,20 €).

*** Verdienstausfall wird nur auf Nachweis oder bei Glaubhaftmachung erstattet. Die letzte Stunde wird dabei voll berechnet.

 

Antrag auf Abgeltung der Aufwendungen  (wird demnächst veröffentlicht)

 

Auslagenersatz für Mitglieder des Regionalrates

(Verordnung über das Verfahren zur Bildung und Einberufung der Regionalräte sowie über die Entschädigung der Mitglieder der Regionalräte und die Zuwendungen für die im Regionalrat vorhandenen Gruppierungen der Parteien und Wählergruppen (Regionalräte-Verordnung) vom 10. Mai 2005 (GV. NRW. S. 506/SGV. NRW. 230)) 

  1. Monatliche Aufwandsentschädigung:
    ordentliche Mitglieder:  83 € pro Monat
    Vorsitzender:  zusätzlich 166 € pro Monat
    Stellv. Vorsitzender: zusätzlich 83 € pro Monat
    Sprecher der Parteien und Wählergruppen:   zusätzlich 83 € pro Monat
  2. Sitzungsgelder*: 43 € pro Sitzung
  3. Fahrtkosten**: Kosten der Bahnfahrt - 0,30 € pro km/ 0,20 € pro km
  4. Reisekosten***: Kosten der Bahnfahrt - 0,30 € pro km/ 0,20 € pro km
  5. Verdienstausfall****: Höhe des Ausfalls, höchstens 17 €/ Stunde

 

* Sitzungsgelder werden für jede Sitzung des Regionalrates und für jede Sitzung der Kommissionen des Regionalrates/ Vorbereitungssitzung gewährt. Im Höchstfall werden 2 Sitzungsgelder pro Tag erstattet.

** Fahrtkosten werden nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes erstattet (primär Erstattung von Bahnfahrkarten der DB AG; bei Vorliegen triftiger Gründe für die Benutzung eines privaten Kfz wird Wegstreckenentschädigung i.H.v. 0,30 € gezahlt, bei fehlenden triftigen Gründen bis 50 km 0,30 € je Kilometer und für jeden weiteren Kilometer 0,20 €, höchstens jedoch   100,-- €).

*** Reisekosten werden für Dienstreisen im Zusammenhang mit der Arbeit des Regionalrates nach Landesreisekostengesetz abgerechnet.

**** Verdienstausfall wird nur auf Nachweis oder bei Glaubhaftmachung erstattet. Die letzte Stunde wird dabei voll abgerechnet.

 

Auslagenersatz für Referendare

(Landesreisekostengesetz i.d.F. des Art. I des Gesetzes zur Neufassung des Landesreisekostengesetzes ... vom 16.12.1998 (GV.NRW. S.738 / SGV.NRW.20320), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Wegstreckenentschädigung nach § 6 Abs. 1 und 2 LRKG vom 06.06.2002 (GV.NRW 2002 S.178))

1. Teilnahme an auswärtigen Arbeitsgemeinschaften, Lehrgängen und vergleichbaren Ausbildungsveranstaltungen, die weniger als 7 Tage dauern:

    • Fahrkostenerstattung bis zur Höhe der notwendigen Kosten für die niedrigste Klasse regelmäßige verkehrender Beförderungsmittel, - regBefM - (i.d.R. DB 2. Klasse)
    • Wohnt der/die Referendar/in außerhalb des Ortes der Stammdienststelle werden höchstens die Fahrauslagen erstattet, die bei der Fahrt zwischen der Stammdienststelle und dem Ort der Veranstaltung entstanden wären.  
    • Wegstreckenentschädigung für die Benutzung eines privaten PKW kann nur gezahlt werden, wenn keine Verbindung mit regBefM besteht, dieses Verkehrsmittel unter Anlegung eines strengen Maßstabes aus Zeitgründen nicht benutzt werden konnte, oder durch die Mitnahme von Personen Fahrauslagen eingespart werden.

Zusatz für Rechtsreferendare

Gemäß Erlass des IM NRW vom 26. August 2004 - Az.: 23 - 27.04.02-03/04 - ist die Erstattung der Reisekosten für Reisen zu den Arbeitsgemeinschaften aufgrund der Haushaltslage des Landes auf 50 % zu kürzen.

 

2. Zuweisung zu einer auswärtigen Ausbildungsstelle:

  • Fahrkostenerstattung zu und von der auswärtigen Ausbildungsstelle zum Wohnort / höchstens jedoch zum Ort der Stammdienststelle (i.d.R. Fahrkarte der DB 2. Klasse)
  • Trennungsentschädigung beim auswärtigen Verbleiben (Trennungsreise- und Trennungstagegeld)
  • Fahrtkostenerstattung beim täglichen Pendeln zwischen Wohnort und neuem Dienstort, höchstens jedoch die Fahrtkosten zwischen Stammdienststelle und Zuweisungsort bzw. der fiktiv anfallenden Trennungsreise- und
  • Trennungstagegeldsätze für den jeweiligen Monat

 

Wichtiger Hinweis:

Der Antrag auf Bewilligung und Gewährung von Trennungsentschädigung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten bei der Bezirksregierung einzureichen. Die Frist beginnt jeweils mit Ablauf des Kalendermonats, für den die Trennungsentschädigung zusteht. Bei Anträgen, die nach Ablauf dieser Frist eingegangen sind, muss die Zahlung von Trennungsentschädigung abgelehnt werden.

 

Formulare

 

 

Auslagenersatz Lehrkräfte

Reisekostenrecht Veröffentlichung des Finanzministeriums NRW unter http://lv.fm.nrw.de/reisekosten/reisekosten.htm

Reisekosten für Lehrkäfte - Sachschäden bei Benutzung eines priv. Kfz. auf Dienstreisen

 

Schulwanderungen und Schulfahrten

Gesetzesnovelle zur Reisekostenerstattung bei Schulwanderungen und -fahrten

Fragen und Antworten zur Reisekostenerstattung bei Schulwanderungen und -fahrten

Reisekostensätze bei Schulfahrten

 

Formulare

 

 

Auskunft erteilt:


Auslagenersatz Regionalräte
Simone Hilgers
05231/ 71-1214
Eine E-Mail an Simone Hilgers senden

Auslagenersatz Referendare und Anwärter
Ute Brinkmöller
05231/ 71-1203
Eine E-Mail an Ute Brinkmöller senden

Auslagenersatz Lehrkräfte
Heike Jonas
05231/71-1245
Eine E-Mail an Heike Jonas senden

Formulare

weiterführende/zusätzliche Infos

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