Bürokratieabbau
untergesetzliche Regelungen mit landesweiter Geltung:
- Beschleunigung des Zustimmungsverfahrens der oberen Bauaufsichtsbehörde; Mitteilung der Entscheidung der Bezirksregierungen/der Landräte an die unteren Bauaufsichtsbehörden innerhalb von 14 Tagen.
- Förderung von Existenzgründungen aus der Hochschule/Schutzrechte: Unterstützung von Hochschulerfindern, die Gründungswillen bekunden, durch pragmatisches Vorgehen im Sinne einer nachhaltig erfolgreichen Unternehmensgründung beim Verkauf des Eigentums an einer Erfindung, der Lizenzvergabe oder der Beteiligung an Existenzgründungen.
- Ladenschlussgesetz; Erleichterung der Festsetzung verkaufsoffener Sonntage.
- Genehmigung für Flächennutzungspläne (Änderungen gemäß § 6 (4) BauGB) durch die Bezirksregierungen innerhalb von zwei Monaten (statt drei).
- Verfahrenserleichterung bei der Überwachung öko-auditierter Unternehmen (EMAS); Verlängerung der Zeitabstände von Kontrollen durch eine Halbierung der Überwachungsfrequenz.
- Verkürzung der Verfahrenslaufzeiten bei der Anerkennung von Ausbildungsbetrieben.