Hier werden Antragsteller beraten, Anträge werden geprüft und bewilligt, die entsprechenden Zahlungen werden geleistet und die Verwendung der Mittel wird kontrolliert.
Die Bezirksregierung ist u. a. in folgenden Gebieten für die finanzielle Förderung zuständig:
An diesen Beispielen sieht man die Vielfältigkeit der Förderungen, die von der Bezirksregierung abgewickelt werden. Auch das macht die Bezirksregierung als Bündelungsbehörde aus, in der die wichtigsten Fachaufgaben fast aller Landesministerien gebündelt werden und regionale Interessen und Besonderheiten Beachtung finden.
Aber nicht nur Förderprogramme des Landes werden über die Bezirksregierung abgewickelt, sondern auch Finanzhilfen des Bundes und EU-Förderungen.
Ebenso breit gefächert wie die Fördergebiete sind die Zielgruppen. So können dies z. B. Gemeinden, Städte und Kreise oder Zweckverbände sein, aber auch Vereine (z. B. Heimatvereine) oder Privatpersonen können – je nach Förderprogramm – Empfänger von Leistungen sein.
In einigen Bereichen erfolgt die Zusammenarbeit mit der NRW.Bank.
- Altenpflegeausbildung
- Altenpflegehilfe- und Familienpflegeausbildung
- Arbeitsmarktpolitische Fördeprogramme
- Musikpflege
- Filmförderung
- Theaterförderung
- Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche
- Landesprogramm Kultur und Schule
- Förderung von Zwecken der bildenden Kunst
- Förderung literarischer Zwecke
- Regionale Kulturförderung (RKP)
- Förderung der Kunst und Kultur der Frauen
- Förderung der Freilichtbühnen
- Innovative Musikschulprojekte
- Förderung der Orchester
- Förderung von Kunstvereinen
- Förderung von Museen
- Förderung von Tanzprojekten
- Förderung der Musikschulen
- Förderung der Öffentlichen Bibliotheken
- Pflege des Kulturgutes
- Dorferneuerung und Dorfentwicklung
- Straßenraum- und Platzgestaltung in Dörfern
- Erhaltung ländlicher Bausubstanz in Dörfern
- Dorfgemeinschaftshäuser
- Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude
- Kleinere Infrastrukturmaßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Tourismus
- Dorfentwicklungsplanung
- Gemeinschaftsinitiative LEADER
- Breitbandversorgung im ländlichen Raum
- Bodenordnung
- Nahwärme- und Biogasleitungen
- Beseitigung abgängiger Bausubstanz auf der Grundlage eines Konzeptes
- Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich
- Zuwendungen für die Betreuung von Schülerinnen und Schüler vor und nach dem Unterricht („Schule von acht bis eins“, „Dreizehn plus“, „Silentien“)
- Förderung des deutsch-französischen Schüleraustausches
- Zuwendungen zur pädagogischen Übermittagbetreuung/Ganztagsangebote "Geld oder Stelle" - Sekundarstufe I -
- Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen; Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit"
- Wasser