Tel.: 05231 71-5501
Fax: 05231 71-821955
Eine E-Mail an das Dezernat senden
Leitung: Dr. Martin Brinkmann
Alle Tätigkeiten mit ionisierenden Strahlen unterliegen nach der Strahlenschutzverordnung (StrSchV) und der Röntgenverordnung (RöV) grundsätzlich der Genehmigungspflicht. In besonderen Fällen gibt es Ausnahmen von der Genehmigungspflicht; hier genügt eine Anzeige. Die Anträge auf Genehmigung oder die Erstattung einer Anzeige sind bei der Bezirksregierung Detmold, Dezernat 55.4, einzureichen; hierfür gibt es eine Reihe verschiedener Formulare.

Quelle: Siemens AG
Sie haben die Möglichkeit, Anträge aus dem Bereich des Strahlenschutzes auch online zu stellen. Die Online-Antragstellung ist derzeit für folgende Verfahren möglich:
Es wird empfohlen, sich zuvor anhand der Broschüre "Erläuterungen zu online-Anträgen nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung" zu informieren.
Erläuterungen zu Online-Anträgen nach der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung
Das Verfahren zur Online-Antragstellung, das für Sie mit einer Verwaltungsgebührenermäßigung verbunden ist, finden Sie unter
Anträge zum Strahlenschutz beim Arbeitsschutz in NRW.

Quelle: Siemens AG
Sie können aber das Antragsverfahren für Genehmigungen bzw. Anzeigenerstattung wie bisher auch in Papierform durchführen.
Hier finden Sie die Formulare zum Ausdruck
Formulare für weitere Genehmigungsverfahren nach der Strahlenschutzverordnung.
Strahlenschutz in Schulen - Regelungen im Bereich des Strahlenschutzes an allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs in OWL
Zuständig für den Strahlenschutz
Dr. Martin Brinkmann
05231-71-5501
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