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Dezernatskontakt

Tel.: 05231 71-5604
Fax: 05231 71-821956
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Heimarbeitsschutz

Leitung: Marjenne Wilkening

 

Der Heimarbeitsschutz umfasst

  • den Arbeitsschutz und
  • den Entgeltschutz.

 

Heimarbeiter ist, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibenden überlässt. Beschafft der Heimarbeiter die Roh- und Hilfsstoffe selbst, so wird hierdurch seine Eigenschaft als Heimarbeiter nicht beeinträchtigt.

Alle Personen, die Heimarbeit durchführen, werden durch das Heimarbeitsgesetz und durch die allgemeinverbindlichen Entgeltregelungen geschützt.

Ansprechpartner im Regierungsbezirk Detmold sind für Sie:

Friedhelm Ebeler, Telefon: 05251  71-5641

Torsten Kitzmann, Telefon: 05231  715645

Weiterführende Informationen zur Suche nach Heimarbeit und der Meldepflicht nach dem Heimarbeitsgesetz, sowie zum Entgelt, Urlaub und Urlaubsentgelt, Krankengeldzuschlag, Gefahrenschutz und zu Kündigungsfristen erhalten sie unter dieser Verlinkung

 

weiterführende/zusätzliche Infos

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