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Dezernatskontakt
Tel.: 05231 71-5604 HeimarbeitsschutzLeitung: Marjenne Wilkening
Der Heimarbeitsschutz umfasst
Heimarbeiter ist, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibenden überlässt. Beschafft der Heimarbeiter die Roh- und Hilfsstoffe selbst, so wird hierdurch seine Eigenschaft als Heimarbeiter nicht beeinträchtigt. Alle Personen, die Heimarbeit durchführen, werden durch das Heimarbeitsgesetz und durch die allgemeinverbindlichen Entgeltregelungen geschützt. Ansprechpartner im Regierungsbezirk Detmold sind für Sie: Friedhelm Ebeler, Telefon: 05251 71-5641 Torsten Kitzmann, Telefon: 05231 715645
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weiterführende/zusätzliche Infos |