
Die Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser ist u.a. durch die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sicherzustellen.
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Für die Erarbeitung der im Rahmen des Vollzuges erforderlichen flächendendeckenden Grunddaten (Grundwasserdaten, Bemessungsabflüsse, Wasserspiegellagen), werden modelltechnische Anwendungen und graphischen Informationsysteme eingesetzt. Über Szenarienmodellierungen wird somit ein optimierter Grundwasser-, Gewässer- und Hochwasserschutz möglich.
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Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen.
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Hochwasserschutz erfordert die Ermittlung und die Freihaltung von Überschwemmungsgebieten, das Sichern und Vergrößern von Rückhalteräumen, den Erhalt ausreichender Abflussprofile und das Errichten von Hochwasserrückhaltebecken und Deichen.
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Die geordnete und regelgerechte Ableitung und Behandlung kommunaler und industrieller Abwässer ist ein wesentlicher Beitrag zum Ressourcenschutz und zur Daseinsvorsorge. Hierzu zählt auch die umweltgerechte Beseitigung des Niederschlagswassers aus bebauten Gebieten.
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Die im Dezember 2000 verabschiedete Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, bis zum Jahre 2015 einen "guten Zustand" der Binnen- und Küstengewässer sowie des Grundwassers zu erreichen. Die EG-WRRL schafft einen umfassenden Rechtsrahmen für den Gewässerschutz in Europa.
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Hauptdezernent
Erhard Kölling
05231/71-5400
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