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Wasser- und Heilquellenschutzgebiete

Grundwasser ist neben Talsperrenwasser, Uferfiltrat und mit Oberflächenwasser angereichertem Grundwasser ein wichtiger Rohstoff, aus dem unser Trinkwasser gemacht wird. Deswegen hat der Schutz dieser Gewässer einen außerordentlich hohen Stellenwert.Wasserschutzgebiet

Zum Schutz der Gewässer und damit zur Sicherung der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Trinkwasserversorgung können Wasserschutzgebiete festgesetzt werden. In Wasserschutzgebieten werden Handlungen, die sich nachteilig auf die Gewässer auswirken können, verboten oder für eingeschränkt zulässig erklärt. Außerdem können Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken in Wasserschutzgebieten zur Duldung von Maßnahmen, die der Sicherung der Gewässer dienen, verpflichtet werden. Für die Erteilung einer Genehmigung bzw. Befreiung nach der jeweiligen Schutzgebietsverordnung sind die Unteren Wasserbehörden zuständig.

Rechtliche Grundlage für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind

 

Zuständig für die Festsetzung von Wassserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen  als Obere Wasserbehörde bei Entnahmen von mehr als 600.000 m³/a. Für die Festsetzung von Schutzgebieten bei allen anderen Entnahmen sind die Unteren Wasserbehörden der Kreise bzw. kreisfreien Städte  zuständig. Die Wasserbehörden führen das Verfahren gem. § 150 LWG von Amts wegen durch. Ein Antrag hierfür ist nicht erforderlich. Für die Festsetzung der Heilquellenschutzgebiete sind die Bezirksregierungen zuständig.

Festgesetzt werden Wasserschutzgebiete durch ordnungsbehördliche Verordnungen der zuständigen Behörde. Hierfür werden die Pläne und der Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung in den in Betracht kommenden Gemeinden öffentlich ausgelegt, um den Betroffenen die Möglichkeit zur Geltendmachung ihrer Belange zu gewähren.

Eine Tabelle der geplanten und der festgesetzten Schutzgebiete mit den zugehörigen Verordnungen finden Sie hier.

 

Auskunft erteilt:


Krs. Minden-Lübbecke, Kreis Lippe, Krs. Herford
Hans-Joachim Dechant
05231-715444
Eine E-Mail an Hans-Joachim Dechant senden

Krs. Gütersloh, Tiefenwasser Senne/Paderborn, Stadt Paderborn
Erich Hormann
05231-715441
Eine E-Mail an Erich Hormann senden

Stadt u. Stadtwerke Bielefeld, Krs. Höxter, Kreis Paderborn
Hermann Humcke
05231-715443
Eine E-Mail an Hermann Humcke senden

weiterführende/zusätzliche Infos

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