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Naturschutz

Die Naturschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen hat den gesetzlichen Auftrag, Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass die

  • Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
  • die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  • die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume
  • sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft

 

aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen auch in Verantwortung für künftige Generationen auf Dauer gesichert werden.

 

Als höhere Landschaftsbehörde bildet die Bezirksregierung Detmold in Ostwestfalen-Lippe das Bindeglied zwischen dem Ministerium als oberste Landschaftsbehörde und der kreisfreien Stadt Bielefeld sowie den Kreisen Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn als untere Landschaftsbehörden.

 

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