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Naturgeschichten. 100 Jahre staatlicher Naturschutz in Ostwestfalen-Lippe

Zeittafel wichtiger Daten und Ereignisse des Naturschutzes

unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung

in Ostwestfalen-Lippe

 

 

Vor 1906

 

1836 Erstes deutsches Schutzgebiet „Drachenfels“ bei Bonn, Sicherung durch Ankauf

 

1888 Reichsvogelschutzgesetz

 

1892 Erste Flächenankäufe (ca. 5000 ha) für einen Truppenübungsplatz in der Senne durch das preußische Kriegsministerium. Nach kleineren Erweiterungen 1929 und 1934 erreicht der Truppenübungsplatz durch Ankauf weiterer 6000 ha im Jahre 1939 seine  heutige Größe von ca. 11.300 ha. Trotz großflächiger Aufforstungen ab 1940 sind aus ökologischer Sicht große und zusammenhängende Sand-, Heide- und Magerbiotope erhalten, die weitgehend von künstlichen Stoffeinträgen verschont blieben und damit ein einmaliges Artenspektrum bewahren konnten.

 

1898 Rede des Abgeordneten Wetekamp im preußischen Abgeordnetenhaus mit der Forderung nach Schutz der für wissenschaftliche Forschung und naturkundlichen Unterricht unentbehrlichen Denkmale der Naturgeschichte sowie nach Erklärung unberührter Naturflächen zu „Staatsparks“.

 

1899 Gründung des „Bundes  für Vogelschutz“ in Stuttgart.

 

1902 Preußisches Gesetz gegen  die Verunstaltung landschaftlich hervorragender Gegenden. Mit dem Gesetz sollen hauptsächlich Reklameschilder verhindert werden, die die Landschaft verunzieren. Ergänzt wird dieses 1907 durch ein zweites Gesetz, mit dem auch grobe Verunstaltungen des Orts- und Landschaftsbildes verhindert werden sollen.

 

1904 Gründung des “Deutschen Bundes Heimatschutz“ in Dresden. Ziele u.a. „Schutz des Landschaftsbildes“ sowie „Rettung der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt sowie der geologischen Eigentümlichkeiten“.

 

 

1906 bis 1919

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1906 Einrichtung der „Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preussen“, Leitung Professor Hugo Conwentz, Direktor des westpreußischen Provinzialmuseums in Danzig, Sitz in Danzig, ab 1910 in Berlin.

 

1907 Gründung des „Minden-Ravensbergischen Hauptvereins für Heimatschutz und Denkmalpflege“.

 

1907 Berufung von Komitees für Naturdenkmalpflege auf allen Verwaltungsebenen in Preußen. Leiter dieser Komitees waren die Behördenleiter der jeweiligen Ebene, also i.d.R. Regierungspräsidenten und Landräte. Die fachliche Arbeit wurde von ehrenamtlichen Geschäftsführern wahrgenommen.

Diese Aufgabenteilung hatte bis zu den Ländernaturschutzgesetzen Mitte der 70er Jahre Bestand.

Gründung der Provinzialstelle für Naturdenkmalpflege beim Provinzialverband Westfalen in Münster (heute Landschaftsverband).Diese Stelle stellt in erheblichem Umfang Geldmittel für Naturdenkmale zur Verfügung.

 

1908 Gründung des „Lippischen Bund für Heimatschutz und Heimatpflege“ in Detmold, erster Vorsitzender  wird Dr. Fuhrmann.

 

1908 Gründung des „Naturwissenschaftlichen Vereins für Bielefeld und Umgegend e.V.“

 

1909 Gründung des „Vereins Naturschutzpark“ in München. Ziel ist die Gründung je eines Naturschutzparks in der Norddeutschen Tiefebene (Lüneburger Heide), im Mittelgebirge und in den Alpen (Königssee oder Österreichische Alpen).

 

1910 in der Folge Gründung des Naturschutzparks Lüneburger Heide, (Unterschutzstellung erst 1921). Bis 1914 wurden als Grundstock für einen Alpen-Naturschutzpark in den Hohen Tauern (Salzburg) 9000 ha angekauft.

 

1910 ebenfalls in der Folge Gründung der „Lippischen Naturschutzvereinigung“ unter Leitung von Dr. Fuhrmann. Ziel war die Ausweisung des „Naturschutzparks Mittelgebirge“ mit dem Donoper Teich als Kerngebiet unter Einbeziehung des lippischen Waldes und des lippischen Teils der Senne. Eine entsprechende Anregung an das Fürstentum Lippe erfolgte 1911 durch den „Verein Naturschutzpark e.V.“

 

1912 Interessenbekundung der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege am „Doberg“ in Bünde, daraufhin Ankauf des Gebietes durch den Kreis Herford mit Beihilfen des Provinzialverbandes, damit erstes Schutzgebiet in OWL, wenn auch privatrechtlich geschützt.

 

1912 Bescheinigung der Seltenheit und des besonderen Wertes des „Steingrundes an der Linnenbeeke“ (Vlotho) durch die staatliche Stelle für Naturdenkmalpflege. Darauf Ankauf von Teilflächen durch den Kreis Herford mit Beihilfen des Provinzialverbandes, ergänzende Ankäufe 1937, endgültige Unterschutzstellung als NSG 1941.

 

1913 Einbringung eines Entwurfs zu einem Heimatschutzgesetz durch die lippische Staatsregierung in den lippischen Landtag. Zu einer Verabschiedung kommt es wegen des beginnenden 1. Weltkrieges nicht mehr, die Beratungen werden über einen veränderten Gesetzentwurf 1919 wieder aufgenommen.

 

 

1919 bis 1935

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1919 Aufnahme des Artikels 150 Abs. 1 in die „Weimarer“ Reichsverfassung: „Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie der Landschaft genießen den Schutz und die Pflege des Staates“. Der Naturschutz ist damit als staatliche Aufgabe etabliert.

 

1919 Gründung eines Ortsausschusses des Westfälischen Heimatbundes in Paderborn

 

1920 Ergänzung des Preußischen Feld- und Forstpolizeigesetzes um den § 34. Damit werden die Polizeibehörden ermächtigt, „Anordnungen zum Schutz von Tierarten, von Pflanzen und von Naturschutzgebieten“ zu erlassen. Verbesserte Handlungsmöglichkeiten ergaben sich aus der Novelle von 1926. Nach diesem Gesetz werden im Regierungsbezirk Minden bis 1935 159 Naturdenkmale und 7 Naturschutzgebiete ausgewiesen (s.u.).

 

1920 Verabschiedung des „Lippischen Heimatschutzgesetzes“ Das Gesetz regelt sowohl den Baudenkmal- als auch den Naturdenkmalschutz. § 10 schreibt die Führung einer Naturdenkmalliste vor. Schutzausweisungen werden möglich durch das „Lippische Feld- und Forstpolizeigesetz“ von 1923.

Übertragung der Aufgabe des allgemeinen Schutzes der heimischen Landschaft, der Pflege der Natur und ihrer Denkmäler auf den Landeskonservator, begleitet durch einen „Staatlichen Beirat für Naturdenkmalpflege“ aus Fachleuten.

 

1924 Umwandlung der „Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege“ in „Komitees für Naturdenkmalpflege“, dem auf den unterschiedlichen Verwaltungsebenen jeweils ein ehrenamtlicher Kommissar für Naturdenkmalpflege vorsteht. Diese Personen rekrutierten sich vornehmlich aus der naturwissenschaftlich gebildeten Lehrerschaft.

 

1925 Erster deutscher Naturschutztag in München, Gründung des „Deutschen Ausschusses für Naturschutz“.

 

1925 Vorlage der Naturdenkmalliste nach dem Lippschen Heimatschutzgesetz. Geschützt werden u.a. in Detmold der Palaisgarten, Waldumgebung des Hermannsdenkmals und Bandelhütte, Donoper Teich, Hiddeser Bent, in Lage die Johannissteine, in Horn die Fürstenallee und die Externsteine, in Lemgo der Johannisfriedhof, der Schlosspark Brake,(heute nicht mehr vorhanden), im Kalletal der Schlosspark Varenholz, in Oerlinghausen der Schnatbach, in Schieder der Schlosspark und die Linde auf dem Friedhof Elbrinxen.

 

1926 Erste Schutzgebietsausweisungen nach dem novellierten Preussischen Feld- und Forstpolizeigesetz: Kalktuffquelle bei Büren und Langenbergteich bei Sande. Weitere frühe Schutzgebietsausweisungen: Ziegenberg und Bielenberg bei Höxter (1930),Hühnermoor bei Harsewinkel (1933), Schlosspark Hüffe (1934), Rösebecker Bruch bei Warburg (1935)

 

1927 Gründung der Ortsgruppe Bielefeld des „Bundes für Vogelschutz“, Gründer und Vorsitzender bis 1948 Heinz Kuhlmann (s.u).

 

1934 Mit Erlass vom 30.6.1934 durch den Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung wird den „Kommissaren für Naturdenkmalpflege“ die staatliche Aufgabe der Wahrnehmung der Belange des Naturschutzes übertragen. Sie bleiben aber ehrenamtlich. Die Einrichtung von Provinz-, Bezirks- und Kreisstellen für Naturdenkmalpflege wird verbindlich.

 

 

1935 bis 1945

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1935 Inkrafttreten des Reichsnaturschutzgesetzes (RNG) am 23.6.1935. Das Gesetz regelt Gegenstand und Aufgaben des Naturschutzes, Belange des Tier- und Pflanzenschutzes sowie die Organisation des Naturschutzes. Oberste Naturschutzbehörde für das ganze Reich wird der Reichsforstmeister (Hermann Göring). Höhere Naturschutzbehörden werden die Regierungspräsidenten, untere Naturschutzbehörden die Kreise. Dazu werden bei jeder Naturschutzbehörde Naturschutzstellen mit Leitern gebildet (i.d.R. Überleitung der Kommissare für Naturdenkmalpflege).

Die staatliche Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen geht über in die Reichsstelle für Naturschutz

Die den Naturschutz sowie den Tier- und Pflanzenschutz betreffenden Gesetze der Länder treten außer Kraft.

Das Reichsnaturschutzgesetz gilt ab 1946 bis zum Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes 1976 als Landesgesetz in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland

 

1935 Am 5.7.1935 wird Heinz Kuhlmann auf Grundlage des Erlasses von 1934 zum Bezirkskommissar für Naturschutz im Bezirk Minden-Ravensberg und Herr Rektor Seifert zum Bezirkskommissar für Naturschutz im Bezirk Paderborner-Land ernannt. 1938 wird Heinz Kuhlmann zum Bezirksbeauftragten für Naturschutz im gesamten Regierungsbezirk Minden ernannt. Er nimmt dieses Amt bis zu seinem Tod im Oktober 1961 wahr.

 

1936 Abteilung I (des Inneren) der lippischen Landesregierung in Detmold wird höhere Naturschutzbehörde im Sinne des RNG. Museumsdirektor Oskar Suffert wird „Landesbeauftragter für Naturschutz in Lippe“ Er nimmt diese Aufgabe bis zum Erlöschen der Stelle 1954 wahr.

 

1937 Nach § 5 des RNG können „sonstige Landschaftsteile“ unter Schutz gestellt werden. Diese Vorläufer des Landschaftsschutzgebietes werden ausgewiesen für Landschaftsteile, die „zur Zierde und Belebung des Landschaftsbildes beitragen“ ,“im Interesse der Tierwelt Erhaltung verdienen“ oder um „das Landschaftsbild vor verunstaltenden Eingriffen zu bewahren“.

Im Regierungsbezirk Detmold wird das erste Landschaftsschutzgebiet am 24.7.1934 durch den Kreis Höxter für den Raum um Lügde festgesetzt. In der Folge werden auf Ebene der Kreise Landschaftsschutzkarten erarbeitet, in der die Landschaftsschutzgebiete flächig eingetragen werden und somit alle enthaltenen Elemente unter Schutz gestellt sind.

Auf dieser Rechtsgrundlage werden bis zum Ende des 2. Weltkrieges in OWL 16 Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen, die teilweise später erweitert wurden sowie bis 1959 17 weitere Gebiete. Kuhlmann berichtet 1953, dass die Flächenanteile der Landschaftsschutzgebiete in den Kreisen OWLs zwischen 40 und 80% betragen.

 

1936 – 1945 In diesem Zeitraum werden in OWL nach dem RNG folgende Naturschutzgebiete ausgewiesen: Lämershagen (Bielefeld), Barrelpäule, Furlbachtal, Jakobsberg, Kipshagener Teiche, Kraalbusch (Kreis Gütersloh), Steingrund Linnenbeeke (Kreis Herford), Mittelwald Hardehausen, Mühlenberg bei Beverungen, Wacholderhain am Iberg, Wandelnsberg (Kreis Höxter), Limberg, Nammer Klippen, und Schnakenpohl, (Kreis Minden-Lübbecke), Ramselbruch Ost und West, Stadtheide (Kreis Paderborn).

 

 

1945 bis 1949

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1945 – 1976 In diesem Zeitraum werden in OWL nach dem RNG 38 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von ca. 1320 ha ausgewiesen bzw. bestehende NSG durch neue Verordnungen geschützt oder erweitert (Stadt Bielefeld 5/62 ha ; Kreis Gütersloh 5/78 ha ; Kreis Herford 1/3,5 ha ; Kreis Höxter 12/360 ha ; Kreis Lippe 7/338 ha ; Kreis Minden-Lübbecke 7/443 ha ; Kreis Paderborn 11/33 ha )

 

1946 In dem neu entstehenden Land Nordrhein-Westfalen wird das Reichsnaturschutzgesetz in Landesrecht überführt. Der Kultusminister wird oberste Naturschutzbehörde. Es wird eine hauptamtliche Stelle des Landesbeauftragten für Naturschutz eingerichtet.

 

1947 Das Land Lippe wird Bestandteil des Landes Nordrhein-Westfalen. Das ehemalige Land Lippe und der preußische Regierungsbezirk Minden werden zum Regierungsbezirk Detmold mit Sitz in Detmold.

 

1947 Gründung des Amtes für Landespflege beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster. Aufgabe des Amtes waren Gehölzpflanzungen in der freien Landschaft, zuerst unter den Gesichtspunkten des Wind- und Erosionsschutzes, später auch im Sinne des Artenschutzes und des Landschaftsbildes sowie weitere Maßnahmen der Landschaftsgestaltung durch Mitwirkung in der Flurbereinigung und anderen agrarstrukturellen Maßnahmen. Später wurde die Tätigkeit durch beratende und planende Tätigkeit für die kommunalen Gebietskörperschaften und die bis 2001 beim LWL angesiedelte Strassenbauverwaltung ergänzt.

Hinzu kommt die Förderung und Unterstützung der ab 1962 entstehenden Naturparke.

Die Aufgaben des Amtes im Regierungsbezirk Detmold wurden bis 1973 von freischaffenden Landschaftsarchitekten im Auftrag wahrgenommen, zuerst von Landschaftsarchitekt Hermann Volke aus Herford, danach von seinem Büronachfolger Kurt Brinkschmidt, Herford.

 

1947 Vom 21. bis 23.Oktober findet auf Schloss Burg a.d.Wupper die erste Tagung deutscher Landes- und Bezirksbeauftragter für Naturschutz statt. Die Aufgaben werden stärker auf die gesamte Landschaft ausgerichtet, die Bezeichnung geändert in „Stelle für Naturschutz und Landschaftspflege“.

 

1948 Durch Erlass vom 12.Januar bestimmt der Kultusminister im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidenten in Detmold, dass abweichend von der neu entstandenen Verwaltungsstruktur Heinz Kuhlmann weiterhin die (ehrenamtliche) Tätigkeit des Bezirksbeauftragten für Naturschutz im ehemaligen Regierungsbezirk Minden ausübt. Oskar Suffert bleibt danach Landesbeauftragter für Naturschutz für den Landesteil Lippe im neuen Regierungsbezirk

 

1948/49 Bereits vor und kurz nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23.5.1949 wurden in OWL wieder Naturschutzgebiete durch Verordnung der Bezirksregierung ausgewiesen:

23.3.48 Schmiedebruch (Petershagen), 27.3.48 Mersch (Herzebrock) 20.11.48 Ziegenberg (Höxter), 24.11.48 Kupferhammerpark (Bielefeld), 27.4.49 Sieseberg (Schlosspark Rheder) (Brakel) und Weldaer Berg (Warburg), 13.6.49 Norderteich und Silberort/Velmerstot (Horn-Bad Meinberg)

 

1949 Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird im Artikel 75 die Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes für das Jagdwesen, den Naturschutz und die Landschaftspflege festgelegt.

 

1949 Umbenennung der „Reichsstelle für Naturschutz“ in „Zentralstelle für Naturschutz und Landschaftspflege“, Sitz in Egestorf (Niedersachsen). 1953 erfolgte die Zusammenlegung mit der „Zentralstelle für Vegetationskartierung“ in Stolzenau/Weser zur „Bundesanstalt für Naturschutz und Landschaftspflege“ mit Sitz in Bonn-Bad Godesberg.

 

 

1950 bis 1975

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1950 Gründung des deutschen Naturschutzringes (DNR) als Dachverband von über 100 an Natur und Landschaft interessierten Vereinigungen.

 

1952 Klarstellung der Rolle des Bezirksbeauftragten durch den Kultusminister. Danach ist der ehrenamtliche Beauftragte für Naturschutz und Landschaftspflege Geschäftsführer der Naturschutzstelle und nicht Angehöriger oder Sachbearbeiter der Naturschutzbehörde. Er ist kein Behördenvertreter.

 

1953 Wiederbelebung des „Vereins Naturschutzpark e.V.“ unter dem Vorsitz des durch die Wandervogelbewegung geprägten Hamburger Reeders und Kaufmanns Dr. h.c. Alfred Töpfer.

 

1954 Aufhebung der Stelle des Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege in Lippe. Oskar Suffert wird stellvertretender Bezirksbeauftragter. Die Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege beim Regierungspräsidenten gem. § 8 und 9 RNG mit 10 sachverständigen Mitgliedern wird eingerichtet.

 

1954 Erlass eines Naturschutzgesetzes für die DDR.

 

1956 Programm zur Errichtung von ca. 30 Naturparken in der Bundesrepublik durch Hauptversammlung des „Vereins Naturschutzpark e.V.“, Vergabe eines entsprechenden Gutachtens durch den Bundesminister für Ernährung und Forsten an das Bundesinstitut für Raumforschung, Vorlage des Gutachtens 1959.

 

1960 Die „Konferenz für Raumordnung“ definiert Naturparke weniger nach Art amerikanischer Nationalparks, sondern als Räume mit besonderer Erholungseignung. Die in der Folge entstehenden Naturparke haben keine Grundlage im Reichsnaturschutzgesetz. Sie werden bei Einhaltung bestimmter Planungsgrundsätze von den jeweils obersten Naturschutzbehörden der Länder anerkannt.

 

1961 Grüne Charta von der Mainau, Aufruf für den Naturschutz, Forderung nach einem Expertengremium.

 

1961 In Nordrhein-Westfalen werden 8 hauptamtliche Stellen für die Bezirksbeauftragten für Naturschutz geschaffen. Dazu werden unbesetzte Studienratsstellen für Lehrkräfte im ausländischen Schuldienst im für Naturschutz zuständigen Kultusministerium umgewidmet. Die Finanzierung erfolgte anfänglich über den Etat des Auswärtigen Amtes. Der Wechsel zu hauptamtlichen Kräften erfolgte in den Folgejahren mit dem altersbedingten Ausscheiden der ehrenamtlichen Bezirksbeauftragten.

Die Stellen wurden geschaffen für die Landesstelle für Naturschutz und Landespflege NRW sowie die Bezirkstellen für Naturschutz und Landschaftspflege in den Regierungsbezirken Aachen, Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster und die Landesbaubehörde Ruhr in Essen.

 

1962 Bundespräsident Heinrich Lübke beruft den „Deutschen Rat für Landespflege“. Damit wird in der von wirtschaftlichem Aufbau und damit verbundener Landschaftsvernichtung geprägten Zeit ein öffentliches Signal für den Naturschutz gesetzt.

 

1962 Gründung des Vereins „Naturpark Teutoburger Wald und Wiehengebirge e.V.“ in Osnabrück und Ausweisung des entsprechenden Naturparks, vorläufig nur auf  niedersächsischen Gebietsteilen. 1964 Umbenennung in Naturpark „Nördlicher Teutoburger Wald und Wiehengebirge“, 1964-69 Beitritte Kreis Lübbecke, Kreis Bielefeld, Kreis Halle, Stadt Bielefeld, Kreis Herford, Kreis Minden. Für die nordrhein-westfälischen Teile des Naturparks wird am 29.März 1971 eine einheitliche Landschaftsschutzverordnung erlassen.

 

1962 Am 2.Juni 62 tritt Oberstudienrat Karl Korfsmeier aus Enger die Nachfolge von Heinz Kuhlmann als Bezirksbeauftragter für Naturschutz und Landschaftspflege an. Er wird als Oberstudienrat in eine 1961 für diesen Zweck geschaffene Stelle eingewiesen. Er kann damit seine Tätigkeit hauptamtlich wahrnehmen. Er bleibt Kreisbeauftragter im Kreis Herford (seit 1948). Sitz der Bezirkstelle ist Enger (Kreis Herford).

 

1963 Durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.11.1963 werden einzelne Naturschutzgebietsverordnungen und alle bis dahin erlassenen Landschaftsschutzverordnungen auch im Regierungsbezirk Detmold wegen nicht hinreichender Bestimmtheit der Abgrenzung für rechtsungültig erklärt.

 

1965 In Folge dieses Urteils werden im Regierungsbezirk Detmold neue Landschaftsschutzverordnungen erlassen. 1965: Kreise Höxter und Lübbecke, 1968 Kreise Lemgo und Minden, 1969 Weserbogen bei Schlüsselburg, 1970 Kreis Paderborn, 1971 Kreis Detmold und Bielefeld sowie Naturparke (s.u.) 1972 Kreis Herford, 1974 Kreis Büren, 1975 Kreis Gütersloh. Für den Kreis Warburg wurde zu in diesem Zeitraum keine Verordnung erlassen, sie folgte für den Südkreis Höxter außerhalb des Naturparks erst 1984.

 

1965 Gründung des „Zweckverbandes Naturpark Eggegebirge und südlicher Teutoburger Wald“ und Bildung des Naturparks.1972 wird ein Landschaftsrahmenplan für den Naturpark erarbeitet. Durch Verordnung des Regierungspräsidenten Detmold vom 27 November 1972 werden die überwiegenden Flächen des Naturparks einheitlich unter Landschaftsschutz gestellt.

 

1966 Gründung der „Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Senne (AGSS) durch den Lippischen und Westfälischen Heimatbund

 

1967 Am 26.Mai wird in Bünde die „Gemeinschaft zur Erhaltung der Natur e.V.“ gegründet. Zum Vorsitzenden wird Dr. Rolf Lachner gewählt. Der Verein leistet praktische Naturschutzarbeit im Kreis Herford. Er wird 2005 aufgelöst. Das ursprünglich dem Verein gehörende Herrenhaus in Stift Quernheim wurde von der „Stiftung für die Natur Ravensberg“ übernommen. Es ist heute Sitz der Stiftung und der Biologischen Station Herford.

 

1969 Als ersten „Landschaftsplan“ im Regierungsbezirk erstellt Diplomgärtner Kurt Brinkschmidt im Auftrag des Amtes für Landespflege (LWL) den „Landschaftsrahmenplan Wesertal“ und 1974 den „Landschaftsplan Großes Torfmoor“. Weitere frühe Landschaftspläne sind der Landschaftsrahmenplan für den Kreis Herford (1972), der Landschaftsplan Schloss Neuhaus/Sande (Garten-und Landschaftsarchitekt Fischer 1974) sowie der  Landschaftsrahmenplan Naturpark Nördlicher Teutoburger Wald/Wiehengebirge   (Arbeitsgemeinschaft Brandenfels/Wolf 1979)

 

1970 Internationales Naturschutzjahr

 

1970 Der Deutsche Rat für Landespflege unter Vorsitz von Prof. Dr. Erwin Stein legt einen Entwurf für ein neues Naturschutzgesetz vor. Dieser Entwurf bestimmt in den fachlichen Inhalten alle folgenden Gesetzentwürfe. In den Folgejahren ist zwischen Regierung und Opposition, aber auch zwischen Bundesregierung und Bundesrat im wesentlichen die Frage der Vollkompetenz des Bundes im Naturschutzrecht oder der  Rahmengesetzgebung für die Ländergesetze umstritten. Nach einem Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag tritt das Bundesnaturschutzgesetz nach 6 jährigem Beratungsverfahren 1976 in Kraft.

 

1970 Die „AG zum Schutz der Senne“ arbeitet einen Vorschlag für einen Naturschutzpark Senne aus, den sie dem damaligen Minister für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten Dieter Deneke übergibt.

Damit wird die überragende ökologische Funktion und der hohe Schutzwürdigkeitsgrad der Senne einer breiteren Öffentlickeit bekannt. Die Diskussionen um den Schutz dieser einmaligen Sand- und Heidelandschaft ist für die folgenden Jahrzehnte ein zentrales Thema des Naturschutzes in Ostwestfalen-Lippe.

 

1971 Der Landtag des Landes NRW beschließt auf Antrag des Chefs der Staatskanzlei den personellen Ausbau der Landes- und Bezirksstellen für Naturschutz. Zum 1.4.1971 erfolgt eine personelle Verstärkung der Bezirksstelle für Naturschutz in Detmold. 

 

1971 Internationale Konferenz über den Schutz von Gewässern und Feuchtgebieten, Wasser- und Watvögeln in Ramsar (Iran), Beschlussfassung  eines „Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel von Internationaler Bedeutung“ (Ramsar-Konvention). Nach Ratifizierung durch 7 Staaten tritt die Konvention 1975 in Kraft, die Bundesrepublik Deutschland tritt ihr 1976 bei.

1983 hinterlegt das Auswärtige Amt bei der IUCN, der Verwahrorganisation für die Ramsar Konvention die Unterlagen für die Meldung der Weserstaustufe Schlüsselburg im Kreis Minden-Lübbecke als Ramsar-Gebiet.

Fachliche Grundlage für die Meldung durch die Bezirksregierung Detmold waren die Erhebungen der „Ornithologischen Schutz- und Arbeitsgemeinschaft Mittelweser“ seit 1960.

1971 Gründung des „Grünen Kreises“ in Herford. Die praktische Naturschutzarbeit stand und steht im Mittelpunkt, so wurde in den Jahren 1974- 78 unter Einbeziehung von Schulklassen der nach dem 2. Weltkrieg vollständig abgeholzte Homberg in Herford wieder aufgeforstet.

 

1971 Durch den Landesbeauftragten für Naturschutz Zimmermann wird ein erster Abgrenzungsentwurf für ein NSG „Großes Torfmoor“ im Altkreis Lübbecke vorgelegt. Das Landschaftsarchitektenbüro Brinkschmidt erarbeitet bis 1974 einen ersten „Landschaftsplan“ als fachliche Grundlage für die Schutzgebietsausweisung und die Beantragung von Zuschüssen für Grunderwerb. Erste Ankäufe durch die Bezirksregierung Detmold für das Land NRW ab 1971

 

1972 Gesetz zur Ordnung von Abgrabungen in NRW,(Abgrabungsgesetz) zur Regelung und Steuerung der Abgrabungstätigkeit. Belange von Natur und Landschaft werden bei der Genehmigung von Abgrabungen gestärkt, Genehmigungsbehörden werden die Dezernate der Bezirksregierung, die die Aufgabe der höheren Naturschutzbehörde wahrnehmen. Die Bezirkstellen für Naturschutz und Landschaftspflege wirken fachtechnisch mit.

Naturschutz und Landschaftspflege gehen aus dem Ressort des Chefs der Staatskanzlei in das Ressort des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

 

1972 Kabinettsbeschluss zur geordneten  Beendigung der Abgrabungstätigkeit im Wiehengebirge.

 

1972 Zum 1.7.1972 siedelt die Bezirksstelle für Naturschutz von Enger nach Detmold um und erhält auf dem Grundstück der Bezirksregierung einen Amtssitz. Vorsitzender der Bezirksstelle ist der Regierungspräsident Ernst Graumann, hauptamtlicher Geschäftsführer und Bezirksbeauftragter ist Regierungsdirektor Dr. Karl Korfsmeier. Die Bezirksstelle hat weiterhin zwei Fachmitarbeiter, eine Verwaltungskraft und 13 weitere ehrenamtliche Mitglieder.

 

1972 Gründung des „Vereins Naturpark Dümmer e.V., Anerkennung der niedersächsischen Gebietsteile durch die oberste Naturschutzbehörde. Die nordrhein-westfälischen Teilflächen werden erst nach Inkrafttreten des Landschaftsgesetzes im Jahre 1976 nach § 33LG anerkannt.

 

1973 Gründung einer Außenstelle des „Westfälischen Amtes für Landespflege“ des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Detmold. Die Außenstelle wirkt ab 1976 maßgeblich bei der Erarbeitung von Landschaftsplänen nach dem Landschaftsgesetz NRW mit, es werden u.a. Landschaftspläne für den Senneraum erarbeitet.1998 verliert der Landschaftsverband die Planungsaufgaben in der Landschaft, die Außenstelle widmet sich Projekten der Landschaftskultur, insbesondere dem Projekt Garten-Landschaft-OWL.

Leiter der Außenstelle war bis 1996 Walter Westphal, ab 1996 Walter Neuling.

Die Stelle wurde im Rahmen der Neuorganisation des Westfälischen Amtes für Landschafts- und Baukultur zum 1.3.2002 aufgelöst.

 

1973 Gründung der Gemeinschaft für Natur- und Umweltschutz im Kreis Gütersloh e.V.

Die Gemeinschaft leistet bis heute praktische Naturschutzarbeit im Kreis Gütersloh.

 

1973 Auf Grund des schleppenden Gesetzgebungsverfahrens zum Bundesnaturschutzgesetz bringt die Landesregierung NRW am 20.November 1973 den Entwurf eines „Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz)“ in den Landtag ein.

 

1974 Gründung des „Vereins Biologische Station Rieselfelder Münster“, 1977 Abschluss des Betreuungsvertrages mit dem Land NRW, damit Etablierung der ersten Bio-Station in NRW.

 

 

1975 bis 1992

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1975 Mit dem 1.April 1975 tritt das Landschaftsgesetz NRW in Kraft und löst das zum Landesrecht gewordene Reichsnaturschutzgesetz ab. Die Anpassung an das 1976 in Kraft tretende Bundesnaturschutzgesetz erfolgt in einer Novelle 1980.

Der Naturschutz liegt  in der Zuständigkeit des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (MELF), später Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (MURL) heute Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV)

Mit dem Landschaftsgesetz wird die Landesanstalt für Ökologie, Landschaftsentwicklung und Forsten (LÖLF) errichtet, nach Zusammenlegung mit dem Landesamt für Agrarordnung Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF)

 

1975 Mit Wirkung vom 1.Januar 1975 werden bei den Bezirksregierungen eigene Dezernate für „Landschaft und Fischerei“ gebildet. Mit Wirkung vom 1.4.1975 werden die Stellen für Naturschutz und Landschaftspflege aufgelöst, die Bediensteten werden in die Landschaftsbehörden der jeweiligen Stufe integriert. Das Dezernat  hat 9 Beschäftigte.

Dr. Karl Korfsmeier wurde erster Hauptdezernent bei der Bezirksregierung Detmold, ihm folgte am 1.9.1977 der seit 1972 bei der Bezirksstelle beschäftigte Dipl.Ing für Landespflege und ORR Dieter Galonske nach. Er leitet das Dezernat  bis zum 7.Mai 1997 und wechselt dann als Abteilungsdirektor in die Abteilung 6 „Regionalplanung, Wirtschaft“

Zur Beratung und Mitwirkung in festgelegtem Rahmen werden bei den unteren Landschaftsbehörden, den höheren und der obersten Landschaftsbehörde Beiräte  Landschaftsbeirat gebildet.

 

1975 Gründung des „Naturkundlichen Vereins Egge-Weser e.V.“ und der „Gemeinschaft für Naturschutz Senne“ (GNS).

 

1976 Am 11.Februar 1976 konstituiert sich der erste Landschaftsbeirat bei der höheren Landschaftsbehörde in Detmold. Zum Vorsitzenden wird Herr Dr.med. Rolf Lachner, Bünde gewählt, er bleibt Vorsitzender auch des 2.und 3. Beirates.1991 folgt Dietmar Stratenwerth, Bielefeld. Als Vorsitzender des nach dem Rücktritt der Naturschutzvertreter im Jahre 1992 (s.u.) verbleibenden Restbeirates wurde 1993 Herr Forstdirektor Ackemann (Landesverband Lippe) gewählt, seit 1996 ist Herbert Dehmel, Bielefeld, Vorsitzender.

 

1976 Am 12.November 1976 tritt das Bundesnaturschutzgesetz in Kraft. U.a führt der  § 8 des Bundesnaturschutzgesetzes mit der Eingriffsregelung das Verursacherprinzip bei der Inanspruchnahme von Natur und Landschaft ein.

 

1976 Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Washingtoner Artenschutzabkommen.

 

1977 Herausgabe der „Roten Liste gefährdeter Tiere und Pflanzen der Bundesrepublik Deutschland“.

 

1977 Mit starker Unterstützung des Regierungspräsidenten und der höheren Landschaftsbehörde wird der Studiengang „Landespflege“an der Gesamthochschule Paderborn, Abteilung Höxter gegründet. 1980 wird die Gesamthochschule zur „Universität Gesamthochschule Paderborn“.

Nach einer Neuorganisation der Hochschulen werden seit dem 1.1.02 die „Dipl.Ing. für Landespflege“ am Fachbereich Landschaftsarchitektur und Umweltplanung an der Fachhochschule Lippe-Höxter, Standort Höxter ausgebildet.

Nachdem der Ausbildungsgang für Landespfleger an der Uni Essen im Jahre 2005 geschlossen wurde ist Höxter seit dem Wintersemester  2005/06 die einzige Ausbildungsstätte für Landespfleger in NRW.

 

1978 Parallel zur organisatorischen und fachlichen Etablierung des Landschaftsgesetzes wird für die finanzielle Förderung am 1.12.78 die „Landschaftspflegerichtlinie“ des MELF bekannt gegeben sowie am 22.5.78 die Richtlinie zur Förderung von Landschaftsplänen mit Landesmitteln. 1981 werden Regeln zur Förderung von Pflege und Gestaltungsmaßnahmen in Schutzgebieten durch Landwirte geschaffen, 1984 erfolgt die Förderung von Maßnahmen zur Durchführung von Feststetzungen der Landschaftspläne.

 

1979 Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2.April 1979 über die Erhaltung wildlebender Vogelarten (EU-Vogelschutzrichtlinie) Nach dieser Richtlinie gelten Gebiete, in denen auf wissenschaftlicher Basis eine entsprechende Avifauna festgestellt wird ohne besondere Meldung oder Festsetzung als Schutzgebiete im Sinne dieser Richtlinie. In Ostwestfalen-Lippe gilt dies für die Weser im Raum Petershagen in Anlehnung an das Ramsar-Gebiet sowie die Senne.

 

1979 Die LÖLF legt eine erste Liste der in NRW gefährdeten Tier- und Pflanzenarten vor (Rote Liste). Diese Liste wird in den Folgejahren aktualisiert und regionalisiert.

1980 Mit der 1.Novelle zum Landschaftsgesetz vom 26.6.1980 wird die Eingriffsregelung aus dem Bundesnaturschutzgesetz in Landesrecht umgesetzt und damit in NRW eingeführt. Die Methodenentwicklung, die Verfahrensabläufe und der Vollzug dieser Regelung sind in NRW eng mit der Straßenplanung verbunden. Am 27.Oktober 1978 tritt ein gemeinsamer Erlass des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr sowie des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Kraft: „Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei Straßenbauvorhaben“. Dieser grundlegende Erlass wird 1987 durch eine Bundesrichtlinie weiterentwickelt: „Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Bundesfernstraßenbau“(HNL). 1994  legt die ARGE im Auftrag des Verkehrs- und Umweltministers NRW einen einheitlichen „Bewertungsrahmen für straßenbedingte Eingriffe in Natur und Landschaft und deren Kompensation“ vor. Dieses Verfahren wird durch einen Erlass der Minister vom 25.Februar 1999 allgemeinverbindlich eingeführt. Die im Gutachten der ARGE entwickelte Methodik wird in der Folge für weitere Verfahren angewendet (Bauleitplanung, mastartige Eingriffe, Rohrleitungsbau). Damit liegt eine allgemein akzeptierte Grundlage für die Anwendung der Eingriffsregelung vor.

 

1980 Zur Vereinbarkeit des Ausbaus und der Unterhaltung der Fließgewässer als wesentliche Bestandteile von Natur und Landschaft mit den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes wird mit Erlass vom 1.Oktober 1980 die „Richtlinie für naturnahen Ausbau und Unterhaltung der Fließgewässer in NRW“ herausgegeben.

 

1980 Am 31.12.1980 tritt der Landschaftsplan Bastauniederung-Wickriede (Kreis Minden-Lübbecke) als erster Landschaftsplan nach den gesetzlichen Regelungen des Landschaftsgesetzes in NRW in Kraft. Damit werden erstmals flächendeckend Festsetzungen für Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft im baulichen Außenbereich durch einen kommunalen Satzungsgeber getroffen.

 

1980 Mit einem Erlass des MELF vom 23.10.1980 wird die Zusammenarbeit von Naturschutz und Landschaftspflege in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz geregelt. Danach haben die Flurbereinigungsbehörden in Flurbereinigungsverfahren die Ziele des Naturschutzes nicht nur zu berücksichtigen, sondern haben sie in enger Zusammenarbeit mit den Landschaftsbehörden mit zu verwirklichen. Dieses wurde 1986 durch die Regelungen für die Landbeschaffung zu Naturschutzzwecken in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergänzt.

 

1983 Die Landesregierung NRW verabschiedet ein erstes Umweltprogramm. Darin ist u.a. die Zielvorgabe enthalten, 3 % der Landesfläche als Naturschutzgebiete auszuweisen.

 

1984 Auf Initiative des Regierungspräsidenten als Höhere Landschaftsbehörde wird der Arbeitskreis „Naturschutz auf dem Truppenübungsplatz Senne“ eingerichtet. In dem Arbeitskreis arbeiten Militärvertreter, Eigentümer, sowie amtlicher und ehrenamtlicher Naturschutz gemeinsam daran, die Naturschutzbelange im Rahmen der militärischen Zweckbestimmung des Platzes zum Erhalt der hohen ökologischen Bedeutung der Senne umzusetzen. Die „Biologische Station Paderborner Land“ wird von der höheren Landschaftsbehörde beauftragt, die praktischen Naturschutzarbeiten gemeinsam mit den deutschen und britischen Stellen auf dem Truppenübungsplatz durchzuführen.

 

1984 Abschluss der flächendeckenden Kartierung schutzwürdiger Biotope in NRW durch die LÖLF. Landesweit liegen damit Karten im Maßstab 1:25 000 und formalisierte Beschreibungen der nach einer einheitlichen Kartieranleitung landesweit erhobenen schutzwürdigen Biotope vor.

Die Kartierung wird in den Folgejahren ergänzt und erweitert, eine weitgehend vollständige Fassung liegt 1991 vor.

 

1984 Gründung der „Stiftung für die Natur Ravensberg“.

 

1984 Ausweisung erster Naturwaldzellen in NRW.

 

1984 Nach Initiativen und Petitionen des BDLA und des BDGL Einführung eines Landespflegereferendariats und Beginn der Ausbildung von Referendaren bei den Bezirksregierungen Detmold und Köln

 

1984 Mit Erlass vom 18.Mai 1984 wird die Bezirksregierung Detmold vom MELF beauftragt, modellhaft eine Biotopsicherungsaktion im Kreis Höxter durchzuführen. Die z.T. großflächigen, hochgradig schutzwürdigen Mittelgebirgsbiotope (Ergebnis der Biotopkartierung s.o.) im Kreis Höxter sollen durch entsprechende Verordnungen dauerhaft gesichert werden.

Ergänzend wird auch Flächenerwerb durch das Land NRW im Rahmen von Bodenordnungszweckverfahren mit Unterstützung durch das Amt für Agrarordnung Warburg durchgeführt.

 

1984 Die Höhere Landschaftsbehörde erarbeitet erstmalig für NRW ein Abgrabungsfolgenutzungskonzept,in dem für die Nassabgrabungen in der Weseraue eine Entzerrung der Folgenutzungen (Fischerei, Erholung, Naturschutz) vorgeschlagen wird.

 

1985 Mit dem Beschluss des Kreistages Minden-Lübbecke zur Errichtung einer Biologischen Station für den Kreis entsteht die erste Bio-Station in OWL. Es folgt die Biologische Station Gütersloh/Bielefeld e.V. (1988).

 

1985 Auf Grundlage eines 1983 verabschiedeten „Umweltprogramms“ der Landesregierung NRW verabschiedet die Landesregierung 1985 das „Programm für eine umweltverträgliche und standortangepasste Landwirtschaft“ Mit diesem Programm soll der Naturhaushalt mit seinen schützenswerten Lebensräumen durch den Erhalt der bäuerlich geprägten Landwirtschaft gesichert werden.

Für den Naturschutz zentrale Programme hieraus sind das Feuchtwiesenschutzprogramm und das Mittelgebirgsprogramm. Hierin werden erstmalig in einer Kombination aus Schutzausweisung und privatrechtlichen Vereinbarungen über Ausgleichszahlungen mit der Landwirtschaft großflächig ein neues Miteinander von Naturschutz und Landwirtschaft beschritten.

Zur Durchführung des Feuchtwiesenschutzprogramms im Regierungsbezirk Detmold wird  von der HLB mit personeller Verstärkung durch das Amt für Agrarordnung eine Milchquotensonderaktion durchgeführt

Später wird das Programm ergänzt um ein Schutzprogramm für Ackerwildkräuter sowie das Programm zur Wiedereinführung historischer Landnutzungsformen.

 

1986 Zusammenarbeitserlass Naturschutzbehörden- Forstbehörden

 

1986 Gründung der „NRW-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege“ aus Mitteln des Naturschutzes, 1988 wird die Stiftung durch Gründung eines Fördervereins ergänzt.

Vorsitzender des Stiftungsrates ist der jeweilige Ministerpräsident des Landes NRW, Präsidenten der Stiftung waren von 1986-93 Staatsminister a.D. Diether Deneke, von 1993 bis 2002 Landesdirektor i.R. Herbert Neseker. Seit 2002 nimmt der ehemalige Innenminister Josef Kniola dieses Amt wahr. Er ist seit 1999 auch Vorsitzender des Fördervereins

 

1986 Mit Erlass vom 20.3.1986 verfügt das MURL die Einstellung der Flurbereinigungsverfahren Bornholte, Varensell-Westerwiehe, Brockhagen und Lintel-Druffel im Kreis Gütersloh, da die Ziele dieser Verfahren mit dem zeitgemäßen Anspruch an Naturschutz und Landschaftspflege nicht mehr vereinbar sind. Dies betrifft v.a. die Entwässerung und den Umbruch feuchten Grünlandes sowie den Gewässerausbau.

 

1987 Gründung der STAFF-Stiftung in Lemgo mit dem Ziel der Förderung von Natur- und Landschaftsschutz, Landschaftspflege sowie Förderung der Kunstwissenschaften und der Kunst in Ostwestfalen-Lippe. Neben der seit 1989 laufenden Errichtung eines Landschaftsparks neuen Typs in Lemgo hat die Stiftung zahlreiche Naturschutzprojekte unterstützt und ermöglichte den Umbau des Rolfschen Hofs in Detmold-Berlebeck zu einem Naturschutzbildungszentrum des NABU.

 

1987 Auf Initiative der NRW-Stiftung gründet sich das „Aktionskomitee zur Rettung der Weißstörche im Kreis Minden-Lübbecke e.V. Durch die Arbeit des Komitees in Verbindung mit der Ausweisung großflächiger Naturschutzgebiete in der Weseraue nahm der Bestand an Weißstörchen von 1985 (5 ausgeflogene Junge aus 3 Horsten) bis 2004 (37 ausgeflogene Junge aus 19 Horsten) stetig zu.

 

1988 Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Maßnahmen der Landschaftspflege und des Naturschutzes - Förderrichtlinie Naturschutz“ (FöNa) tritt in Kraft und löst die bisherige „Landschaftspflegerichtlinie“ ab.

1988 Für das Mittelgebirgsprogramm wird als Gebietskulisse das Gebietsverzeichnis zur Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten festgesetzt. Dies betrifft in OWL den größten Teil des Kreises Höxter, große Teile des Kreises Paderborn sowie Teilgebiete der Kreise Minden-Lübbecke und Lippe.

 

1988 Landesgartenschau Rheda-Wiedenbrück. Es folgt 1994 die Landesgartenschau in Paderborn- Schloss Neuhaus und 2000 in Bad Oeynhausen/Löhne im Rahmen der 1.REGIONALE NRW

Die Höhere Landschaftsbehörde wirkt federführend für die Bezirksregierung in den Gremien an den Planungen mit und ist Förderdezernat für die Landesmittel.

 

1989 Mit dem Erlass vom 21.12.1989 beschloss der MURL die Einrichtung von Biologischen Stationen, am 5.2.1990 wurde das „Naturräumliche Fachkonzept Biologische Stationen“ vorgestellt. Neben den bereits bestehenden Bio-Stationen in Minden-Lübbecke und Gütersloh/Bielefeld (s.o.) entstehen weitere Stationen: die „Biologische Station Lippe e.V.“, und die „Biologische Station Senne e.V.“ (1992), „Biologische Station Ravensberg  im Kreis Herford e.V“. (1993), Biologische Station Paderborner Land e.V“. (1994), „Biologische Station im Südkreis Paderborn“ (1999) und „Landschaftsstation im Kreis Höxter“ (2003 aus Fusion zweier 1995 und 1997 gegründeter Stationen)

 

1989 Als erster der 4 Landschaftspläne „Sennelandschaft“ tritt der LP im Kreis Paderborn am 15.6.89 in Kraft. Es folgen die Landschaftspläne „Sennelandschaft“ im Kreis Lippe (1990), im Kreis Gütersloh (1991) und in der Stadt Bielefeld (1995). Diese sind auch die jeweils ersten rechtskräftigen Landschaftspläne in diesen Kreisen.

Im Kreis Herford tritt der Landschaftsplan „Enger-Spenge“ 1992 in Kraft. Der Kreis Höxter folgt erst 2006 mit der Rechtskraft der Landschaftspläne „Wesertal mit Fürstenauer Bergland“ und „Wesertal mit Beverplatten“

 

1990 Das MURL  legt Leitlinien und Leitbilder für Natur und Landschaft im Jahr 2000 vor („Natur 2000 in NRW“).Durch diese Leitlinien werden insbesondere der Ökosystemschutz und der Biotopverbund als ganzheitlicher Ansatz des Naturschutzes eingeführt.

 

1990 Die Förderprogramme für eine umweltverträgliche Landwirtschaft werden um das Streuobstwiesenprogramm und das Gewässerauenprogramm ergänzt.

 

1990 Mit dem Ende des Warschauer Paktes und den 4+4 Vereinbarungen zur Deutschen Einheit wird die Konversion militärisch genutzter Flächen auch für Naturschutzzwecke ein aktuelles Thema. Es beginnt erneut eine intensive Diskussion um die Zukunft des Truppenübungsplatzes Senne.

Die AG ostwestfälisch- lippischer Entomologen beantragt die Errichtung eines Naturschutzgebietes auf dem Truppenübungsplatz Senne und dessen Integration in einen „Nationalpark Senne am Teutoburger Wald“. Parallel bildet sich die „Initiative Nationalpark Senne“, die für dieses Ziel 20 000 Unterschriften sammelt.

 

1991 Der Landtag des Landes NRW beschließt am 3.Mai 1991 einstimmig die Errichtung eines Nationalparks in der Senne nach Beendigung der militärischen Nutzung.

 

1991 Im April legt das MURL ein abschließendes Verzeichnis der Gebiete vor, die in das Feuchtwiesenschutzprogramm aufgenommen wurden. Im Regierungsbezirk Detmold betrifft dies 31 Gebiete mit einer Gesamtgröße von 5540 ha (Kreis Gütersloh 11/1396 ha; Kreis Herford 1/61 ha; Kreis Lippe 1/74 ha; Kreis Minden-Lübbecke 10/3335ha; Kreis Paderborn 8/674 ha) Diese Gebiete waren zu diesem Zeitpunkt weitgehend durch ordnungsbehördliche Verordnung oder Landschaftspläne als Naturschutzgebiete ausgewiesen, einzelne Gebiete wurden bis 1993 festgesetzt.

 

1991 Programm Waldwirtschaft 2000. Es werden  in NRW 3 Buchenwaldreservate von europäischer Bedeutung ausgewiesen, davon 2 in OWL (Egge-Nord und Leiberger Wald).

 

 

1992 bis 2006

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1992 Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat-Richtline, FFH-Richtlinie). Gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie von 1979 bildet sie das Projekt „Natura 2000 zum Schutz, Pflege und Entwicklung des europäischen Naturerbes“

Nach dem Zeitplan der Richtlinie hätte bis zum 5.6.1994 die Umsetzung in nationales Recht erfolgen müssen (erfolgte erst 1998), von 1992-95 sollten die Mitgliedsstaaten die Tier und Pflanzenarten sowie Lebensräume ermitteln und der Kommission melden, die Kommission wollte von 1995 bi2 1998 die Listen prüfen und dann die Mitgliedsstaaten verpflichten, für den Schutz der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung die nach nationalem Recht notwendigen Maßnahmen und Schutzgebietsausweisungen zu ergreifen.

 

1992 Im Zusammenhang mit der Genehmigung der IC-Neubaustrecke durch die Egge treten der Vorsitzende sowie die Naturschutzvertreter aus dem Beirat bei der Höheren Landschaftsbehörde zurück (6 ordentliche und 5 stv. Mitglieder) Der Beirat bleibt mit reduzierter Besetzung im Amt, im Jahre 1994 werden neue Mitglieder durch die Naturschutzverbände benannt und durch die Bezirksregierung berufen. Das Nachbesetzungsverfahren war zwischen der Bezirksregierung und den Naturschutzverbänden umstritten

 

1992 Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) stellt fachlich die Eignung der Senne mit Egge als potentiellem Nationalpark fest.

 

1993 Einführung des „Kulturlandschaftsprogramms“

 

1993 Durch Einführung des unmittelbar geltenden § 8 Bundesnaturschutzgesetz wird die Eingriffsregelung für das Bauplanungsrecht bundeseinheitlich eingeführt und geregelt. Mit dem Bau- und Raumordnungsgesetz von 1998 wird die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung ins Baurecht übertragen.

 

1994 Mit dem neu eingeführten Artikel 20a des Grundgesetzes erhebt das Grundgesetz den Umwelt- und Naturschutz in den Rang eines Staatszieles und legt damit auf Verfassungsebene für ganz Deutschland den Naturschutz als staatliche Aufgabe fest.

 

1994 Waldbiotopprogramm , „Warburger Vereinbarung“

 

1994 Am 17.Juni 1994 findet in Hövelhof auf Einladung der Bezirksregierung eine regionale Fachtagung zum Naturschutz in der Senne statt.

 

1996 Am 20.3.1996 wird die Stiftung Rieselfelder Windel als unselbstständige Stiftung gegründet. In dieser Stiftung sind Naturschutzverbände und Wirtschaft paritätisch vertreten.

 

1997 Das im Auftrag des MUNLV erstellte“ Naturschutzfachliche Leitbild Senne“ wird vorgelegt. Im darauf folgenden Zeitraum bis 1999 wurde dieses Leitbild in Politik, Wirtschaft, Landwirtschaft und Naturschutz kontrovers und z.T. heftig diskutiert.

 

1997 LtdRegDir Dieter Galonske wird Abteilungsleiter 6 und Bezirksplaner bei der Bezirksregierung Detmold. Am 7.Mai 1997 wird LtRegDirin Erdmute Voith von Voithenberg neue Hauptdezernentin im Dezernat 51 Landschaft, Fischerei bei der Bezirksregierung Detmold, dem sie bereits von 1980-89 angehörte.

Zu diesem Zeitpunkt hat das Dezernat ca. 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 12 Fachleute für Landespflege und Fischerei im höheren und gehobenen Dienst.

Der Personalbestand wurde seit Anfang der 90er Jahre für Sonderprojekte (Feuchtwiesenprogramm, Biotopsicherungsaktion, FFH-Umsetzung durch ABM-Kräfte, Zeitvertragskräfte und abgeordnete Mitarbeiter anderer Behörden ergänzt.

 

1998 Mit Inkrafttreten des Landschaftsplanes „Vlotho“ am 7.12.1998 ist im Kreis Herford als erstem Kreis in OWL die flächendeckende Landschaftsplanung abgeschlossen, es folgt die Stadt Bielefeld 1999.

Im Kreis Lippe sind neben den bereits 9 genehmigten Landschaftsplänen Ende 2005 die verbleibenden 5 Pläne in Aufstellung, mit dem Abschluss der flächendeckenden Landschaftsplanung wird 2008 gerechnet.

 

1998 Gründung des Fördervereins Nationalpark Senne e.V.

 

1998 Auf Anregung der Naturschutzverbände konstituiert sich am 25.3.98 die „Bezirkskonferenz Naturschutz“. In dieser für NRW einmaligen Einrichtung sind die Naturschutzverbände, die Landschaftsbeiräte, die Bio-Stationen, die Naturparke, die Erholungszweckverbände sowie einzelne Umweltstiftungen mit stimmberechtigten Personen vertreten. Hinzu kommen beratende Mitglieder von den Hochschulen der Region und den Landschaftsbehörden. Zum Vorsitzenden wird Dietmar Stratenwerth, Bielefeld, gewählt.

In der Sitzung der Bezirkskonferenz am 10.2.2000 wird Karsten Otte aus Hiddenhausen zum Sprecher der Bezirkskonferenz gewählt.

 

1999 Gründung und Genehmigung der „Naturschutz-Stiftung Senne“ durch die Bezirksregierung Detmold, 1. Vorsitzender des Vorstandes ist LtdRegDir. D. Galonske. Stiftungsgeber ist die „Arbeitsgruppe Landschaftspflege und Naturschutz e.V“., die auch die Biologische Station Paderborner Land trägt. Schirmherr ist Prof. Dr. Klaus Töpfer, Exekutivdirektor des United Nations Environment Programs (UNEP)

 

2000 In Ostwestfalen-Lippe findet die erste vom Land NRW initiierte „Regionale Kultur- und Naturräume in NRW“ statt. Als EXPO-Initiative OWL werden unter dem EXPO-Motto „Mensch-Natur-Technik“ 54 Projekte präsentiert, darunter auch freiraum- und naturschutzrelevante Projekte, so. z.B. der neu entwickelte Mäander Fischpass, Dorf der Zukunft, die Landesgartenschau „Aqua magica“ in Bad Oeynhausen und Löhne, das Senne- Informationszentrum in Bad Lippspringe.

Insbesondere das Projekt „Garten-Landschaft-OWL“ ist in den Folgejahren erfolgreich weitergeführt worden und hat mit hochrangigen kulturellen Ereignissen (Rauminszenierungen, Wege durch das Land) wichtige Beiträge zum Verhältnis von Kultur und Landschaft geleistet.

 

2000 Am 30.Mai 2000 leitet das MUNLV mit einem Erörterungstermin das Verfahren zur abschließenden Meldung von FFH- und EU-Vogelschutzgebieten für NRW ein.

In Ostwestfalen- Lippe führt die Bezirksregierung Detmold das Anhörungsverfahren zur Meldung für ca. 100 Gebiete durch.

 

2001 Am 13.6.2001 wird die „Stiftung zum Erhalt der Kulturlandschaft und zur Förderung des Naturschutzes in Kleinenberg, Stadt Lichtenau“ gegründet. Wesentliche Aufgabe der Stiftung ist die dauerhafte Sicherung und Entwicklung von Kompensationsflächen, die von der DB-AG einschließlich eines Geldbetrages für die kapitalisierte Pflege als Ausgleichsflächen für den Neubau einer Bahnstrecke durch die Egge in die Stiftung eingebracht wurden.

 

2001 Am 16.3.2001 meldet das Land NRW die FFH- und EU- Vogelschutzgebiete an das Bundesumweltministerium zur Weiterleitung an die EU-Kommission. Für OWL werden 100 FFH Gebiete und 5 Vogelschutzgebiete gemeldet. Im November 2002 stellt die EU-Kommission Meldedefizite fest, daraufhin werden in verschiedenen Schritten für OWL noch 6 FFH- Gebiete und 2 Vogelschutzgebiete nachgemeldet. Damit sind in OWL abschließend durch geeignete Schutzgebietsausweisungen 106 FFH- Gebiete und 7 Vogelschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von 65.300 ha zu sichern. Dieses Sicherungsverfahren ist über ordnungsbehördliche Verordnungen und Landschaftspläne der Kreise fast vollständig abgeschlossen.

 

2001 Am 23.November findet in Bad Lippspringe eine Expertentagung zum Thema nachhaltiger Regionalentwicklung durch Nationalparke unter besonderer Berücksichtigung der Senne statt. Im Ergebnis dieser Tagung beginnt eine intensive Diskussion um die „Parallelnutzung“, d.h. abweichend vom Landtagsbeschluss 1991 die Ausweisung eines Nationalparks bei weiterer militärischer Nutzung. Im Jahre 2004 wird die Erweiterung eines Nationalparks Senne auf die Waldgebiete der Egge vorgeschlagen. Die z.T. in der Region kontrovers geführte Diskussion endet vorläufig mit dem Beschluss der  2005 neu gewählten CDU/FDP- Landesregierung, das Projekt eines Nationalparks parallel zum Truppenübungsplatz nicht weiter zu verfolgen.

 

2003 Im Spätsommer 2003 wird von der EU-Kommission der Antrag auf finanzielle Förderung nach dem LIFE-Natur-Programm der EU für die Regeneration des Großen Torfmoors bewilligt. Bis zum Sommer 2007 werden für insgesamt 1,8 Mio. € (50% Land NRW, 50% EU) durch den Projektträger NABU- Minden Lübbecke Flächenarrondierungen und Biotopentwicklungsmaßnahmen durchgeführt.

 

2004 Beginn des „Naturschutzgroßprojekts Senne“ Mit diesem Projekt sollen ca. 1600 ha Relikte Naturlandschaft und gut erhaltene Elemente der alten  Kulturlandschaft der Senne und des angrenzenden Teutoburger Waldes (außerhalb der Truppenübungsplätze) gesichert, entwickelt und behutsam erlebbar gemacht werden. Projektträger ist der Zweckverband Naturpark Eggegebirge/südlicher Teutoburger Wald. Das Finanzvolumne von ca. 14 Mio. € erfolgt zu 70% durch den Bund, 20% Land NRW und 10% Projektträger. Das Projekt läuft bis 2015.

 

2005 Die Landesregierung unterbreitet der Region den Vorschlag für ein „Biosphärenreservat Egge/Weserbergland“. Nach lebhafter Diskussion in den betroffenen Kreisen Lippe, Paderborn und Höxter stellt das MUNLV im August 2006 fest, das ein solches Biosphärenreservat mehrheitlich nicht befürwortet wird und stellt die Planungen ein.

 

2006 Unter dem Motto „Jahr der Naturparke“ begehen die 93 deutschen Naturparke unter Schirmherrschaft des Bundespräsidenten Horst Köhler ihr 50.-jähriges Jubiläum mit zahlreichen Aktionen in allen Naturparken.

 

2006 Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers initiiert das Projekt „100 neue Alleen“. Durch Anlage neuer Alleen in ganz NRW soll in den nächsten Jahren ein Beitrag zur Gestaltung der Kulturlandschaft und des Landschaftsbildes, aber auch zum Biotopverbund geleistet werden. Die erste Allee in OWL wird im März in Dörentrup-Wendlinghausen gepflanzt.

 

 

 

Impressum

 

Herausgeber: Bezirksregierung Detmold

Dezernat 51 „Landschaft, Fischerei“

Leopoldstraße 15

32756 Detmold

E-Mail: post51@brdt.nrw.de

 

Ansprechpartner:

Dipl.-Ing. Walter Neuling

Telefon: 0 52 31-71 51 40

E-Mail: walter.neuling@brdt.nrw.de

 

Titelfoto: P. Beckmann, 1932

 

 

 

Ausstellung „Naturgeschichten. 100 Jahre staatlicher Naturschutz in OWL”

 

Konzeption, Inhalt und Gestaltung:

Regierungshauptsekretär Sascha Jeromin

Dipl.-Landschaftsökologin Gyde Johannsen

Dipl.-Ing. Walter Neuling

Dipl.-Ing. Rita Rothenstein, Assessorin der Landespflege

Dipl.-Ing. Marion Schnell, Assessorin der Landespflege

 

Detmold, September 2006

 

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weiterführende/zusätzliche Infos

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