Erteilung von Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Kreislaufwirtschafts- / Abfallgesetz sowie Überwachung von Auflagen aus Genehmigungsbescheiden für Anlagen im Umweltschutz
Wir sind zuständig, wenn Sie neben dem reinen Abfalltransport auch eine nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Abfallentsorgungsanlage betreiben. An dem Notifizierungsverfahren sind sowohl inländische als auch ausländische Behörden beteiligt.