Genehmigungen nach Immissionsschutzrecht und anlagenbezogener Umweltschutz

Der "anlagenbezogene Umweltschutz" bezieht sich auf die Überwachung von Anlagen folgender Nummern des Anhangs zur Vierten Bundes-Immissionsschutzverordnung:
- 8.8 - Anlagen zur chemischen Behandlung, insbesondere zur chemischen Emulsionsspaltung, Fällung, Flockung, Neutralisation oder Oxidation
- 8.10 - Anlagen zur physikalisch-chemischen Behandlung, insbesondere zum Destillieren, Kalzinieren, Trocknen oder Verdampfen
- 8.11 - Anlagen zur sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen
- 8.12 - Anlagen zur Lagerung von Abfällen für Zeiträume von über einem Jahr
- 8.14 - Anlagen zum Lagern von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
- sowie alle hiermit im Zusammenhang betriebenen Anlagen
Informationen zu den vorgenannten Anlagennummern können im Detail hier nachgelesen werden: pdf-Datei laden 25 KB 
Hier erhalten Sie Formulare zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach §§ 4 und 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie zur Anzeige der Änderung von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 15 BImSchG.
Die Überwachung der Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid sowie die Einhaltung sonstiger umweltrechtlicher Vorgaben gehört zu unseren Aufgaben.
Hierzu gehört auch die Bearbeitung von Nachbarschaftsbeschwerden über Belästigungen durch Staub, Lärm, Gerüche und anderes. Wir können dafür auch Messungen und Probeentnahmen vornehmen.
Auskunft erteilt:
Anlagenbezogener Umweltschutz
Torsten Seckerdieck
05231-71-5206
Eine E-Mail an Torsten Seckerdieck senden
Genehmigungen im Bereich Immissionsschutz
Martin Niemeyer
05231-71-5212
Eine E-Mail an Martin Niemeyer senden