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Berufszulassung HeilberufeNachfolgende Informationen entsprechen der neuen zum 01.04.2012 geänderten Rechtslage! Bitte beachten Sie auch die Informationen für ausländische Berufsqualifikationen. Approbationen und Berufserlaubnisse für Ärztinnen, Zahnärztinnen, Apothekerinnen, Psychologische Psychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen
1. Ärztin in Deutschland (allgemein)
2. Zahnärztin oder Apothekerin in Deutschland3. Psychologische Psychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in Deutschland4. Tätigkeit im Ausland5. Sprech-und Besuchszeiten6. FAQ (häufig gestellte Fragen)
1. Tätigkeit als Ärztin in Deutschland
Die Approbation berechtigt zur selbständigen, uneingeschränkten Berufsausübung. Sie wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig. Auch die Berufserlaubnis berechtigt zur Berufsausübung. Gegenüber der Approbation ist sie jedoch einschränkbar. Auf die Erteilung einer Berufserlaubnis besteht kein Rechtsanspruch. Sie ist in der Regel widerruflich und befristet erteilt und auf bestimmte Beschäftigungsstellen im jeweiligen Bundesland beschränkt.
Für bereits erteilte Berufserlaubnisse gilt eine Übergangszeit.
Allgemeines:
Individuelles:
2. Tätigkeit als Zahnärztin oder Apothekerin in Deutschland
3. Tätigkeit als Psychologische Pyschsotherapeutin und Kinder und Jugendlichenpsychotherapeutin
4. Tätigkeit im Ausland
5. Sprech- und Besuchszeiten:
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weiterführende/zusätzliche Infos |