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Berufszulassung Heilberufe

Nachfolgende Informationen entsprechen der neuen zum 01.04.2012 geänderten Rechtslage!

Bitte beachten Sie auch die Informationen für ausländische Berufsqualifikationen.

 

Approbationen und Berufserlaubnisse für Ärztinnen, Zahnärztinnen, Apothekerinnen, Psychologische Psychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen

 

1. Ärztin in Deutschland (allgemein)

    Ihre individuelle Antragsunterlagen

2. Zahnärztin oder Apothekerin in Deutschland

3. Psychologische Psychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in Deutschland

4. Tätigkeit im Ausland

5. Sprech-und Besuchszeiten

6. FAQ (häufig gestellte Fragen)

 

 

1. Tätigkeit als Ärztin in Deutschland


Wer in der Bundesrepublik Deutschland den Beruf als Ärztin ausüben will, bedarf dazu einer staatlichen Erlaubnis. Diese wird auf schriftlichen Antrag in Form einer Approbation oder einer Berufserlaubnis erteilt.

Die Approbation berechtigt zur selbständigen, uneingeschränkten Berufsausübung. Sie wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Auch die Berufserlaubnis berechtigt zur Berufsausübung. Gegenüber der Approbation ist sie jedoch einschränkbar. Auf die Erteilung einer Berufserlaubnis besteht kein Rechtsanspruch. Sie ist in der Regel widerruflich und befristet erteilt und auf bestimmte Beschäftigungsstellen im jeweiligen Bundesland beschränkt.

 

Für bereits erteilte Berufserlaubnisse gilt eine Übergangszeit.

 

Allgemeines:

 

Individuelles:


Bitte haben Sie Verständnis, dass wir evtl. noch fehlende Unterlagen auf Grund individueller Gegebenheiten nachfordern müssen.

 

2. Tätigkeit als Zahnärztin oder Apothekerin in Deutschland

Bitte orientieren Sie sich bis auf Weiteres an unseren Informatin für Ärztinnen

 

3. Tätigkeit als Psychologische Pyschsotherapeutin und Kinder und Jugendlichenpsychotherapeutin

 

4. Tätigkeit im Ausland


Sie benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Verwendung für die Tätigkeit im Ausland.

 

5. Sprech- und Besuchszeiten:
  

Montag         8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Mittwoch       8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag   13:30 Uhr bis 15:00 Uhr


Während der Sprech- und Besuchszeiten stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass deshalb die telefonische Erreichbarkeit in dieser Zeit eingeschränkt ist.

 

Hinweis:

Wegen der besseren Lesbarkeit haben wir auf unserer Website lediglich die weibliche Personenform benutzt. Es sind natürlich sowohl männliche als auch weibliche Personen gemeint.

 

 

Auskunft erteilt:


(Buchstabe A-L)
Frau Heerdejürgen
05231/71-2421, 05231/71-2407
Eine E-Mail an Frau Heerdejürgen senden

(Buchstabe M bis Z)
Frau Pairam
05231/71-2420, 05231/71-2423
Eine E-Mail an Frau Pairam senden

(Apotheker und Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten)
Frau Brinkmann
05231/71-2416 (nur freitags)
Eine E-Mail an Frau Brinkmann senden

weiterführende/zusätzliche Infos

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