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Integrierte Gesamtverkehrsplanung

Mit der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) wird der zukünftige Bedarf an Landesstraßen und Schienenwegen (ÖPNV und SPNV) in Nordrhein-Westfalen ermittelt. Die Ergebnisse sind in einem Verkehrsinfrastrukturbedarfsplan dargestellt, der sich aus einem Teil „Schiene“ und einem Teil „Straße“ zusammensetzt.

Der Teil „Schiene“  ist am 11. Mai 2006 in Kraft getreten. Die dort aufgeführten Vorhaben sind in zwei Bedarfsstufen unterteilt: Zur Stufe 1 zählen diejenigen Einzelvorhaben, für die ein Bedarf bis zum Jahre 2015 ermittelt wurde. Stufe 2 gibt den Bedarf für den Zeitraum nach 2015 wieder. Dieser wird einer Neubewertung bei der nächsten Fortschreibung der Integrierten Gesamtverkehrsplanung unterzogen. Die im Regierungsbezirk Detmold geplanten Schienenvorhaben finden Sie hier:

Schienenvorhaben der Stufe 1

Schienenvorhaben der Stufe 2

 

Der Teil „Straße“ des Verkehrsinfrastrukturbedarfsplans wird auch als Landesstraßenbedarfsplan bezeichnet. Er wurde am 6. Dezember 2006 als Anlage zum „Gesetz zur Änderung des Landesstraßenausbaugesetzes“ vom Landtag beschlossen. Auch bei der Straße wird zwischen einem Bedarf bis 2015 (Stufe 1) und einem Bedarf nach 2015 (Stufe 2) unterschieden. Die im Regierungsbezirk Detmold geplanten Straßenvorhaben finden Sie hier:

Straßenvorhaben der Stufe 1

Straßenvorhaben der Stufe 2

 

Weitergehende Erläuterungen zur Integrierten Gesamtverkehrsplanung (z. B methodische Grundlagen, Bewertungsverfahren, Einzel-Dossiers der untersuchten Vorhaben) finden Sie hier: http://www.lvp.nrw.de/

 
Gesetzliche Grundlagen:

 

 

Auskunft erteilt:


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Reinhard Weitz
05231 71-2505
Eine E-Mail an Reinhard Weitz senden

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Michael Hesse
05231 71-2532
Eine E-Mail an Michael Hesse senden

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