Navigation |
Bodenordnungsverfahren Windwehe
VerfahrensartVereinfachtes Bodenordnungsverfahren nach § 86 FlurbG
VerfahrensdatenGröße: 388 ha
VerfahrenszieleZiel des Flurbereinigungsverfahrens ist es, mit Hilfe bodenordnerischer Maßnahmen die sich aus dem festgesetzten Naturschutzgebiet „Windwehetal“ ergebenden Landnutzungskonflikte zwischen Naturschutz und Landwirtschaft aufzulösen. Hierbei sollen aus der Sicht des Naturschutzes schützenswerte und entwicklungsfähige Flächen in öffentliches Eigentum überführt werden, wobei dem jeweiligen Eigentümer für den entstehenden Flächenverlust entweder Ersatzland oder Geld zur Verfügung gestellt werden soll. Die Einleitung des Verfahrens mit rd. 582 ha Größe gemäß § 86 Abs. 2 Nr. 1 FlurbG erfolgte durch Beschluss des Amtes für Agrarordnung Bielefeld vom 16.12.1996 auf Antrag der Stadt Bielefeld sowie des Kreises Lippe als untere Landschaftsbehörden, die demgemäß auch die Kosten des Verfahrens unter Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen tragen.
VerfahrensstandDa vom Land Nordrhein-Westfalen keine Finanzmittel für den Grunderwerb für den Natur- und Landschaftsschutz mehr zur Verfügung gestellt werden, im Haushalt der Stadt Bielefeld vorhandene Mittel für eine Gesamtfinanzierung nicht ausreichen und eine Änderung der Situation nicht absehbar ist, wurden die Grundstücke auf dem Gebiet der Stadt Bielefeld durch den 3. Änderungsbeschluss vom 20.11.2006 ausgeschlossen. Die aktuelle Verfahrensgröße beträgt nunmehr rd. 388 ha.
hier finden Sie eine Gebietskarte mit der Verfahrensgrenze
Auskunft erteilt:
Ansprechpartner
Ansprechpartner
Ansprechpartner |
weiterführende/zusätzliche Infos |