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Bodenordnungsverfahren Rietberger Emsniederung

 

Blick auf Feuchtgebiet Rietberger Emsniederung    Großer Brachvogel in der Rietberger Emsniederung

 

Verfahrensart

Vereinfachtes Bodenordnungsverfahren nach § 86 FlurbG

 

Verfahrensdaten

Größe: 650 ha
Zahl der Teilnehmer: 280
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft: Gerhard Kulage

 

Verfahrensziele

Das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren „Rietberger Emsniederung“ wurde gemäß § 86 Abs. 2 Nr. 1 und 3 FlurbG für ein Gebiet von rd. 605 ha durch Beschluss des Amtes für Agrarordnung Bielefeld vom 18.12.2001 eingeleitet. Durch Verordnung der Bezirksregierung Detmold vom 28.08.1989 wurden rd. 428 ha (413 ha im Kreis Gütersloh und 15 ha im Kreis Paderborn) unter Naturschutz gestellt.

Ziel des Verfahrens ist es, mit Hilfe bodenordnerischer Maßnahmen (Kauf und / oder Tausch) die für den Naturschutz wichtigen Flächen zur nachhaltigen Sicherung und Entwicklung in das öffentliche Eigentum (Land NRW) zu überführen und somit eine nachhaltige Entflechtung miteinander konkurrierender Ansprüche des Naturschutzes auf der einen und der Landwirtschaft auf der anderen Seite zu bewirken.

Der bisherige Grunderwerb in Größe von rd. 55 ha im inzwischen schlussfestgestellten Flurbereinigungsverfahren Varensell-Westerwiehe soll durch das Verfahren "Rietberger Emsniederung" fachlich sinnvoll fortgesetzt und abgerundet werden. Hauptschutzziel in der "Rietberger Emsniederung" ist der Erhalt und die Wiedervernässung großflächig extensiv bewirtschafteter Feuchtwiesen. Da die Auswirkungen einer Wiedervernässung über die Grenzen der Einzelparzelle hinausreichen, setzt eine solche Planung landeseigenen Grundbesitz in größeren Flächeneinheiten voraus.

Auch die Verpachtung der zahlreichen Kleinparzellen bereitet zunehmend Probleme. Das Nutzungsinteresse muss daher erhalten werden, indem landeseigener Grundbesitz in den Kernzonen des Naturschutzgebietes Rietberger Emsniederung zusammengeführt wird, um auf diese Weise Möglichkeiten zur Umsetzung spezieller Schutzziele für den Naturschutz auf der einen Seite und zum anderen zukunftsträchtige Nutzungseinheiten für die Landwirtschaft zu schaffen. Innerhalb der "Rietberger Emsniederung"  zeichnen sich 4 Kernzonen durch ihre vergleichsweise hohe Schutzwürdigkeit aus. Hierüber besteht ein Bedarf von rd. 140 ha.

Überlegungen, potenzielle Überflutungsflächen nördlich der Ems und östlich der Rietberger Fischteiche zu reaktivieren, um Hochwasserwellen abzuflachen und somit den Hochwasserschutz für die Stadt Rietberg zu verbessern, sind mit den Zielen des Naturschutzes vereinbar.

 

Verfahrensstand

  • Einleitungsbeschluss :   18.12.2001
  • Vorstandswahl:  11.09.2002
  • 1. Änderungsbeschluss:  17.02.2004
  • 2. Änderungsbeschluss:  25.03.2008

 

Weiterer Ablauf

  • Grundstücksverhandlungen zur Sicherung von Flächen für den Naturschutz
  • Erwerb von Flächen für den Hochwasserschutz - Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
  • Vorlage Flurbereinigungsplan:  2014  (geplant)

 

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Auskunft erteilt:


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05231/71 - 3304
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