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Bodenordnungsverfahren Riehebach
VerfahrensartVereinfachtes Bodenordnungsverfahren nach § 86 FlurbG
VerfahrensdatenGröße: 159 ha
VerfahrenszieleDer Wasserverband Weserniederung plant, den Riehebach zu einem naturnahen, ständig Wasser führenden Gewässer auszubauen. Das Vorhaben schließt Gestaltungsmaßnahmen an den Ufergrundstücken und am Gewässerprofil mit ein. Ziel des Verfahrens ist es, Landnutzungskonflikte, die sich aus dem geplanten Umbau des Riehebaches ergeben können, mit Hilfe bodenordnerischer Maßnahmen aufzulösen und somit eine nachhaltige Entflechtung miteinander konkurrierender Ansprüche des Natur- und Gewässerschutzes auf der einen und der Landwirtschaft auf der anderen Seite zu bewirken. Für den durch das Vorhaben entstehenden Flächenverlust soll entweder Ersatzland oder Geld zur Verfügung gestellt werden.
VerfahrensstandDie Einleitung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Riehebach für ein Gebiet von rd. 686 ha und rd. 160 Teilnehmern erfolgte auf Antrag des Aktionskomitees „Rettet die Weißstörche im Kreis Minden-Lübbecke“ gemäß § 86 Abs.2 Nr. 1 FlurbG durch Beschluss des Amtes für Agrarordnung vom 08.05.2000. Durch den 1. Änderungsbeschluss vom 08.05.2002 wurde die Flächengröße auf 690 ha erweitert. Durch die Überarbeitung der genehmigten Planung des Riehebaches verringerte sich der Flächenbedarf im Oberlauf zwischen Panzerstraße und dem Schleusenkanal. Der dadurch bedingte Ausschluss von Flurstücken wurde durch 2. Änderungsbeschluss vom 08.11.2007 realisiert. Nunmehr beträgt die aktuelle Verfahrensgröße 159 ha.
Weiterer AblaufVorlage Flurbereinigungsplan: 2012 (geplant)
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