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Bodenordnungsverfahren Heubach

 

Verfahrensart

  • Beschleunigte Zusammenlegung nach § 91 FlurbG

 

Verfahrensdaten

  • Größe:   212 ha
  • Zahl der Teilnehmer:   39
  • Das Verfahrensgebiet liegt zwischen Steinheim und Vinsebeck entlang des Heubachs auf dem Gebiet der Stadt Steinheim im Kreis Höxter

 

Verfahrensziele

Das Verfahren soll dazu dienen:

  • die ökologisch wertvollen Bereiche des Heubachs zu sichern
  • die Eigendynamik des Gewässern durch die natürliche Sukzession der Uferstreifen zu fördern

 

Die Uferstreifen sollen in städtisches Eigentum überführt werden.

Mit Hilfe der Bodenordnung soll den Grundstückseigentümern Ersatz in Form von Austauschflächen verschafft werden, auf denen sie uneingeschränkt ihre bisherige Bodennutzung weiter betreiben können.

 

Verfahrensstand

  • Einleitungsbeschluss:  1998
  • Die Grunderwerbsverhandlungen sind abgeschlossen.

 

Weiterer Ablauf

  • Vorlage Zusammenlegungsplan:  Ende 2011 (geplant)

 

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Auskunft erteilt:


Ansprechpartner
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05231/71 - 3304
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05231/71 - 3333
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