Bodenordnungsverfahren Heubach
Verfahrensart
- Beschleunigte Zusammenlegung nach § 91 FlurbG
Verfahrensdaten
- Größe: 212 ha
- Zahl der Teilnehmer: 39
- Das Verfahrensgebiet liegt zwischen Steinheim und Vinsebeck entlang des Heubachs auf dem Gebiet der Stadt Steinheim im Kreis Höxter
Verfahrensziele
Das Verfahren soll dazu dienen:
- die ökologisch wertvollen Bereiche des Heubachs zu sichern
- die Eigendynamik des Gewässern durch die natürliche Sukzession der Uferstreifen zu fördern
Die Uferstreifen sollen in städtisches Eigentum überführt werden.
Mit Hilfe der Bodenordnung soll den Grundstückseigentümern Ersatz in Form von Austauschflächen verschafft werden, auf denen sie uneingeschränkt ihre bisherige Bodennutzung weiter betreiben können.
Verfahrensstand
- Einleitungsbeschluss: 1998
- Die Grunderwerbsverhandlungen sind abgeschlossen.
Weiterer Ablauf
- Vorlage Zusammenlegungsplan: Ende 2011 (geplant)
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Auskunft erteilt:
Ansprechpartner
Steffen Otto
05231/71 - 3304
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Ansprechpartner
Wolfgang Vorderbrügge
05231/71 - 3333
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Ansprechpartner
Heiner Schulze-Rudolphi
05231/71 - 3329
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