
In vielen Jahrhunderten gewachsen, ist die Eigenart unserer Dörfer heute ein wertvolles Gut geworden. Gerade in unserer schnelllebigen Zeit wollen wir Erhaltenswertes bewahren, um den dörflichen Charakter unserer ländlichen Orte zu pflegen. Gleichzeitig wollen wir die Dörfer nachhaltig entwickeln und zukunftsfähig machen. Die Dorfentwicklung kann dabei helfen, indem sie für diese Aufgaben Fördermittel zur Verfügung stellt.
Die Förderung ist in der Richtlinie zur integrierten ländlichen Entwicklung zusammengefasst und umfasst mehrere Bereiche:
Mit der Veröffentlichung der Richtlinienänderung im Juli 2010 wurden die Fördersätze geändert. Die erhöhten Fördersätze sind seit dem 12. Juli 2010 gültig und wurden in den oben stehenden Links zu den einzelnen Fördermaßnahmen eingearbeitet.
Link zum Erlass der Richtlinienänderung
Veränderte wirtschaftliche, demografische und soziokulturelle Verhältnisse prägen den ländlichen Raum. Dabei geht einerseits durch eine zunehmende Konzentration der Industrie, des Dienstleistungsbereiches und der öffentlichen Verwaltung von den Städten eine Sogwirkung aus, die durch die gute Verkehrsanbindung und die räumliche Nachbarschaft von Ballungszone und ländlichem Raum verstärkt wird.
Andererseits führt in den Dörfern der Strukturwandel in der Landwirtschaft zu einem Rückgang des landwirtschaftsnahen Handwerks mit Verlusten an wohnortnahen Arbeitsplätzen. Die Einheit von Wohnort und Arbeitsplatz geht weitgehend verloren, es droht den Dörfern die Entwicklung zu reinen Schlafdörfern mit der Gefahr eines Verfalls ihrer eigenständigen und geschichtlich gewachsenen Identität.
Nicht zuletzt besteht in den Dörfern mangels Interesse und Pflege eine Bedrohung der ökologischen Vielfalt wie zum Beispiel der Verlust von Obstwiesen oder natürlichen Dorfbächen.
Die Fördermaßnahme „Dorferneuerung und -entwicklung“ stellt sich diesen Herausforderungen und gibt wichtige Impulse zur Erhaltung der Attraktivität des ländlichen Raums als Lebensmittelpunkt der Bürger und Bürgerinnen. Um bereits vorhandene eigene Potenziale auszubauen, werden vornehmlich Projekte gefördert, die der Umsetzung von integrierten ländlichen Entwicklungskonzepten (ILEK) oder LEADER-Konzepten dienen.

Maßnahmen der Integrierten ländlichen Entwicklung können im Rahmen der Landesrichtlinie mit Mitteln der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert werden.